Kinderbetreuungsgeld: Welches Modell kann was?
Welches Kinderbetreuungsgeld-Modell für dich am besten ist, hängt nicht nur von deinem Einkommen ab. Hier erfährst du mehr.
Lesedauer: 2 Minuten
Einkommensabhängige oder pauschale Variante? Hier liest du, welche Möglichkeiten es beim Kinderbetreuungsgeld gibt und worauf du bei deiner Wahl achten musst.
Beim Kinderbetreuungsgeld kannst du zwischen zwei Modellen wählen: dem pauschalen und dem einkommensabhängigen Modell. In beiden Fällen kannst du dir das Kinderbetreuungsgeld mit deinem/r Partner:in teilen. Ihr erhaltet das Kinderbetreuungsgeld dann abwechselnd, nie gleichzeitig. Beim abwechselnden Bezug müsst ihr euch gemeinsam für ein Modell entscheiden. Es ist nicht möglich, dass ein Elternteil das pauschale und ein Elternteil das einkommensabhängige Modell wählt.
Welche Variante ist für mich die beste?
Überlege dir gut, welche Variante für dich persönlich die beste ist. Du kannst deine Wahl nämlich nur einmal innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung ändern. Wichtige Entscheidungskriterien sind:
- dein Einkommen
- das Einkommen deines/r Partners/in, wenn ihr euch abwechselt
- eine geplante Erwerbstätigkeit parallel zum Kinderbetreuungsgeldbezug
- Zuverdienstgrenzen
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld erhältst du 80 % deiner Letzteinkünfte, maximal aber 76,60 Euro pro Tag (2024). Ausschlaggebend ist das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Mehr Infos dazu findest du hier.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Die Höhe des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes ist unabhängig von deinem Einkommen. Es macht zwischen 16,87 Euro und 39,33 Euro täglich aus (2024), je nachdem, wie lange du das Kinderbetreuungsgeld beziehst. Mehr Infos zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld findest du hier.
Der Gesamtbetrag beträgt 14.355,45 Euro, wenn nur ein Elternteil das KBG bezieht, oder 17.934,48 Euro, wenn beide Elternteile das KBG aufteilen.
Beihilfe bei geringem Einkommen
Wenn du nicht mehr als 8.100 Euro im Jahr verdienst (2024), kannst du zusätzlich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld eine Beihilfe beantragen. Wenn du mit dem anderen Elternteil des Kindes verheiratet bist oder zusammenlebst, darf dieser nicht mehr als 18.000 Euro pro Jahr verdienen (2024).
Die Beihilfe macht neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld 6,06 Euro täglich aus (2024) und steht dir für längstens 365 Tage zu.
Zuverdienstgrenzen
In der Zeit, in der du Kinderbetreuungsgeld bekommst, darfst du nur begrenzt verdienen. Sonst fordert die Sozialversicherung von dir den Betrag, der über der Zuverdienstgrenze liegt.
Bei der pauschalen Variante darf dein Zuverdienst maximal 60 % deiner maßgeblichen Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt bzw. 18.000,- jährlich (2024) betragen. Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Modell beträgt 8.100 Euro jährlich (2024).
Infoline Kinderbetreuungsgeld: 0800 240 014
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt zwei Modelle: das einkommensabhängige und das pauschale Kinderbetreuungsgeld.
- Bei der Wahl des Modells sind dein Einkommen, das Einkommen deines/r Partners/in und die Zuverdienstgrenzen sowie die geplante Erwerbstätigkeit wichtige Kriterien.
- Beihilfe bei geringem Einkommen
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