Ein Kind liegt in Bauchlage auf einem grauen Teppich. Links neben dem Kind sitzt eine erwachsene Person. Beide halten einen Stift in der rechten Hand und malen in ein offenes Heft. Vor ihnen stehen weitere Boxen mit Stiften
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Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Du hast vor der Geburt deines Kindes nicht viel verdient? Dann kann das pauschale Modell für dich attraktiv sein.

Lesedauer: 2 Minuten

03.12.2024

Hier liest du, wie hoch das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist, wie du es beantragst und viel du nebenbei verdienen darfst.

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist unabhängig von deinem Einkommen. Es macht zwischen 16,87 Euro und 39,33 Euro täglich aus (2024), je nachdem, wie lange du das Kinderbetreuungsgeld beziehst. Je länger die Bezugszeit, desto niedriger der Tagessatz. Je kürzer die Bezugszeit, desto höher der Tagessatz. Der Gesamtbetrag bleibt somit immer gleich. Wenn du alleine Kinderbetreuungsgeld beantragst, ist die kürzeste Bezugszeit 365 Tage, die längste 851 Tage ab der Geburt.

Zuschlag bei Mehrlingsgeburten

Bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten gebührt dir für jedes Kind Kinderbetreuungsgeld. Bei der Pauschalvariante bekommst du darüber hinaus für jedes weitere Kind einen Zuschlag von 50 %. Ein Vorteil gegenüber der einkommensabhängigen Variante, bei der es diesen Zuschlag nicht gibt.

Voraussetzungen für pauschales Kinderbetreuungsgeld

Für das pauschale Modell musst du die allgemeinen Voraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld erfüllen. Hier geht es zur Checkliste.

Wie wechsle ich mich ab?

Wenn du dich mit deinem/r Partner:in beim Bezug des Kinderbetreuungsgelds abwechselst, könnt ihr zusammen für eine Zeit zwischen 456 bis 1.063 Tagen ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld beantragen. Von der jeweiligen Gesamtanspruchsdauer pro Kind sind 20% dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten. Ein Wechsel ist höchstens zweimal möglich, also z.B. Mutter – Vater – Mutter, wobei jeder Block durchgehend mindestens 61 Tage dauern muss.

Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beanspruchen, muss der zweite Elternteil bei seinem zuständigen Krankenversicherungsträger rechtzeitig einen Antrag stellen, am besten circa einen Monat vor dem geplanten Wechsel. Dabei ist er an das Modell des/der Partners/in gebunden. 

Zuverdienstgrenze

Während du Kinderbetreuungsgeld bekommst, darfst du dazuverdienen. Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld gibt es folgende Grenzen:

  1. maximal 18.000 Euro jährlich (2024) oder
  2. nicht mehr als 60 % deiner maßgeblichen Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn die 60 % deiner maßgeblichen Einkünfte mehr als 18.000 Euro (2024) ausmachen, gilt diese höhere Grenze als Zuverdienstgrenze.

Mehr zum Zuverdienst liest du hier. 

Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld?

Du bekommst Kinderbetreuungsgeld nur auf Antrag bei der SVS. Am besten, du stellst diesen gleich nach der Geburt deines Kindes. Du kannst das Kinderbetreuungsgeld auch rückwirkend – allerdings höchstens bis zu 182 Tage rückwirkend – beantragen.

Infoline Kinderbetreuungsgeld: 0800 240 014

Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschales Kinderbetreuungsgeld: zwischen 16,87 Euro und 39,33 Euro täglich (2024)
  • 365 bis 851 Tage ab der Geburt
  • Zuverdienstgrenze: 18.000 Euro jährlich (2024) bzw. nicht mehr als 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt
  • Antrag an die SVS erforderlich

Disclaimer: Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem am Seitenanfang angegebenen Stand. Wir bemühen uns, die Informationen auf dieser Seite stets aktuell zu halten, können aber keine Gewähr für die vollständige Aktualität übernehmen. 

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