Zwei glückliche Personen sitzen mit Kind am Boden im Wohnzimmer
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Finanzielle Unterstützung bei Kindern

Familienbeihilfe, Familienbonus & Co – hier liest du, welche finanzielle Unterstützung es vom Staat gibt, wenn dein Kind da ist.

Lesedauer: 2 Minuten

03.12.2024

Essen, Gewand, Spielsachen – Kinder gehen ganz schön ins Geld. Vom Staat gibt es deshalb Beihilfen und steuerliche Entlastung für Eltern. Hier liest du mehr dazu.

Voraussetzungen für Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe bekommst du automatisch mit der Geburt deines Kindes ausbezahlt. Die einzigen zwei Voraussetzungen sind, dass du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast und mit dem Kind, für das du Familienbeihilfe beziehst, im gemeinsamen Haushalt lebst (bzw. die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägst und keine andere Person anspruchsberechtigt ist).

Gehört ein Kind zum gemeinsamen Haushalt der Eltern, so geht der Anspruch des Elternteiles, der den Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt.  Der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, kann zugunsten des anderen Elternteiles verzichten.  (siehe Familienbeihilfe – Antrag – Beih100)).

 Wie hoch ist die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe ist unabhängig von deinem Einkommen. Die aktuelle Höhe findest du hier.

Kinderabsetzbetrag

Neben der Familienbeihilfe hast du Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag in der Höhe von 67,80 Euro monatlich pro Kind (2024). Dieser Kinderabsetzbetrag wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt, du musst ihn nicht beantragen. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der EU, eines Staates des EWR oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus kann deine Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Kind (2024) reduzieren. Er ist ein Absetzbetrag, den du in deiner Einkommensteuererklärung (Beilage L1k bzw. L1k-bF zum Formular E1) anführen kannst.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Wenn nur du selbstständig tätig und dein/e Partner:in nicht berufstätig ist bzw. wenig verdient, bekommst du unter gewissen Voraussetzungen den Alleinverdienerabsetzbetrag. Dadurch reduziert sich deine Steuerlast um 527 Euro bei einem Kind, um 774 Euro bei zwei Kindern und um 1.029 Euro bei drei Kindern (2024). Für jedes weitere Kind reduziert sich deine Steuerlast um weitere 255 Euro. Du beantragst den Alleinverdienerabsetzbetrag in deiner Einkommensteuererklärung.

Voraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag

Unter diesen 5 Voraussetzungen kannst du den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen:

  1. Du hast mindestens ein Kind, das sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz aufhält.
  2. Du bist mindestens sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft.
  3. Dein:e Partner:in ist unbeschränkt steuerpflichtig oder Staatsangehörige:r der EU oder des EWR.
  4. Du lebst nicht dauerhaft von deinem/r Partner:in getrennt.
  5. Die Einkünfte deines Partners/deiner Partnerin sind nicht höher als 6.937 Euro im Jahr (2024). Dabei werden nur bestimmte Einkünfte mit einbezogen.

Alleinerzieherabsetzbetrag

Als Alleinerzieherin kannst du den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen. Deine Steuer reduziert sich damit um 572 Euro bei einem Kind, um 774 Euro bei zwei Kindern, um 1.029 Euro bei drei Kindern und um weitere 255 Euro pro weiteres Kind (2024). Auch den Alleinerzieherabsetzbetrag kannst du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Eltern gibt es finanzielle Beihilfen und Steuerzuckerl.
  • Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bekommst du automatisch ausbezahlt.
  • Der Familienbonus Plus, der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag reduzieren deine Steuerlast. 

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