Kind sitzt bei einer schwangeren Person auf der Couch und hält Babyschuhe auf den Bauch
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Wochengeld für schwangere Selbstständige

Wenn du selbstständig und schwanger bist, bekommst du finanzielle Hilfe. Alle wichtigen Infos zum Wochengeld liest du hier.

Lesedauer: 2 Minuten

03.12.2024

Auf den ersten Blick wirken die Regelungen zum Wochengeld für Selbstständige ziemlich komplex. Die Praxis gestaltet sich dann in der Regel aber einfacher. Wir haben alle wichtigen Informationen zum Wochengeld verständlich zusammengefasst:

Wie hoch ist das Wochengeld?

Wochengeld ist eine finanzielle Unterstützung von 67,19 Euro pro Kalendertag (2024). 

Wann bekomme ich Wochengeld?

In der Regel ab der achten Woche vor der voraussichtlichen Geburt bis acht Wochen nach der Geburt. Dieser Zeitraum passt sich an den tatsächlichen Geburtstermin an: Kommt das Kind früher zur Welt, wird das Wochengeld nach der Geburt länger ausbezahlt. Wenn es später kommt, verkürzt sich der Anspruchszeitraum nach der Geburt.

Längeres Wochengeld in Ausnahmefällen

Wenn die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit für dich oder dein Kind gesundheitsgefährdend ist, bekommst du schon früher Wochengeld – frühestens ab dem Ende der 15. Schwangerschaftswoche. Die Gesundheitsgefährdung musst du mit einem fach- bzw. amtsärztlichen Zeugnis nachweisen.

Voraussetzungen für Wochengeldbezug für Selbstständige

Damit du Wochengeld bekommst, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Einstellen einer zusätzlichen Arbeitskraft
    Grundsätzlich bekommst du Wochengeld nur, wenn du eine zusätzliche Arbeitskraft zu deiner Entlastung einstellst, und zwar mindestens vier Tage pro Woche oder in Summe 20 Wochenstunden. Nur wenn du keine betriebsfremde Hilfe findest, darfst du jemanden einsetzen, der bereits im Unternehmen tätig ist. Im Unterschied zum/r Betriebshelfer:in, der/die vom Betriebshilfeverein zur Verfügung gestellt wird, musst du beim Wochengeldbezug die zusätzliche Arbeitskraft selbst bezahlen. In beiden Fällen musst du den Einsatz der Hilfskraft nachweisen.
  2. Pflichtversicherung
    Grundsätzlich brauchst du eine aufrechte Pflichtversicherung, um Anspruch auf Wochengeld zu haben. Eine Ausnahme besteht unter gewissen Voraussetzungen bei Ruhendmeldung des Gewerbes für den Zeitraum des Wochengeldanspruchs.

Wochengeld ohne zusätzliche Arbeitskraft

In folgenden Fällen bekommst du Wochengeld, auch ohne eine zusätzliche Arbeitskraft einzustellen:

  • Der Einsatz einer Hilfe ist aufgrund der Gewerbeberechtigung unzulässig, z.B. bei höchstpersönlichen Dienstleistungen, etwa Physiotherapeut:innen oder Webdesigner:innen.
  • Es kann keine Aushilfe gefunden werden.
  • Wenn du dein Gewerbe für die Zeit, in der du das Wochengeld beziehst, ruhend meldest bzw. deine selbständige Erwerbstätigkeit unterbrichst. Mehr dazu liest du hier.

Wann wird das Wochengeld ausbezahlt?

Das Wochengeld wird im Nachhinein in bis zu drei Teilzahlungen auf dein Konto ausbezahlt. Du kannst auch einen Antrag auf kürzere Auszahlungsintervalle stellen. 

Wo und wie beantrage ich Wochengeld?

Du kannst das Wochengeld direkt bei der SVS beantragen. Hier geht es zum Onlineantrag. Du musst eine Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bzw. nach der Geburt die Geburtsurkunde beilegen. Bei einer Früh-, Mehrlingsgeburt oder einem Kaiserschnitt schicke eine Bestätigung darüber mit, weil das deinen Anspruch auf Wochengeld verlängert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe des Wochengelds: 67,19  Euro pro Kalendertag (2024)
  • Anspruch: ab 8 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt; länger bei Gesundheitsgefährdung, Früh- und Mehrlingsgeburt und Kaiserschnitt
  • Voraussetzungen: Einsatz von betriebsfremder Hilfe oder Ruhendmeldung, Pflichtversicherung

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