Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Mit dem einkommensabhängigen Modell richtet sich die finanzielle Unterstützung nach der Geburt deines Kindes nach deinen bisherigen Einnahmen.
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Wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld? Was darf ich dazuverdienen? Alle wichtigen Informationen über das einkommensabhängige Modell findest du hier.
Wenn du als Selbstständige gut verdienst, kann sich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld auszahlen. Allerdings gelten strenge Zuverdienstgrenzen. Wir haben alle Infos zum einkommensabhängigen Modell zusammengefasst.
Voraussetzungen für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld musst du für die einkommensabhängige Variante in den letzten 182 Kalendertagen vor der Geburt ununterbrochen erwerbstätig gewesen sein. Irrelevant sind:
- Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen,
- der Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Betriebshelferin vor der Geburt,
- die vorübergehende Ruhendmeldung des Gewerbes wegen Mutterschaft.
Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld erhältst du für längstens ein Jahr ab der Geburt deines Kindes 80 % deiner Letzteinkünfte, maximal aber 76,60 Euro pro Tag (2024). Ausschlaggebend ist das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Wenn beide Elternteile einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen, wird der Tagesbetrag für jeden individuell berechnet.
Tabelle: Pauschales und einkommensabhängiges Modell im Vergleich
Pauschales Modell | Einkommensabhängiges Modell | |
Tagessatz: | 16,87 Euro und 39,33 täglich | 80 % der Letzteinkünfte, maximal 76,60 Euro täglich |
Bezugsdauer: | 365 bis 851 Tage ab Geburt | 1 Jahr ab Geburt |
Bezugsdauer für beide Elternteile zusammen: | 456 bis 1.063 Tage ab Geburt | 1 Jahr + 2 Monate ab Geburt |
Beihilfe bei geringem Einkommen: | 6,06 Euro täglich für längstens 365 Tage
| nein |
Zuschlag bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten: | ja | nein |
Zuverdienstgrenze: | 18.000 Euro jährlich und maximal 60 % der individuellen Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt; sind die 60 % der individuellen Einkünfte höher als 18.000 Euro, darfst du bis zu diesem höheren Betrag dazuverdienen | 8.100 Euro jährlich |
Wie wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige berechnet?
Zur Berechnung wird dein Einkommensteuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen. Es werden alle Einkünfte aus deiner Erwerbstätigkeit berücksichtigt. Hattest du neben deiner Selbstständigkeit noch ein Einkommen aus einem Dienstverhältnis oder aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, wird das dazugerechnet. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Gewinne aus Kapitalveranlagungen zählen hingegen nicht.
Einen Richtwert zur Höhe des zu erwartenden Kinderbetreuungsgeldes kannst du dir mit dem Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner des Bundeskanzleramts berechnen.
Achtung: Anders als bei der Pauschalvariante gibt es beim einkommensabhängigen Modell keinen Zuschlag für Mehrlingsgeburten.
Wie wechsle ich mich ab?
Wenn du dich mit deinem/r Partner:in beim Bezug abwechselst, steht euch die finanzielle Unterstützung längstens bis zum 426. Tag ab der Geburt zu. Ein Wechsel ist höchstens zweimal möglich, also z.B. Mutter – Vater – Mutter, wobei jeder Block durchgehend mindestens 61 Tage dauern muss.
Bei abwechselndem Bezug muss der zweite Elternteil bei seinem zuständigen Krankenversicherungsträger einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellen, am besten circa einen Monat vor dem geplanten Wechsel. Dabei ist er an das Modell des/der Partners/in gebunden.
Zuverdienst
In der Zeit, in der du einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommst, darfst du zusätzlich maximal 8.100 Euro im Jahr verdienen (2024). Als Zuverdienst werden sowohl deine Einkünfte aus selbstständiger als auch aus nichtselbständiger Arbeit gerechnet. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen sind hingegen irrelevant.
Mehr zum Zuverdienst liest du hier.
Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld?
Du bekommst Kinderbetreuungsgeld nur auf Antrag bei der SVS. Am besten, du stellst diesen gleich nach der Geburt deines Kindes. Du kannst das Kinderbetreuungsgeld aber auch rückwirkend – allerdings höchstens bis zu sechs Monate im Nachhinein – beantragen.
>>> Infoline Kinderbetreuungsgeld: 0800 240 014
Das Wichtigste in Kürze
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: 80 % der Letzteinkünfte, maximal 76,60 Euro pro Tag (2024)
- 365 bis 851 Tage ab der Geburt
- Zuverdienstgrenze: 8.100 Euro jährlich (2024) bzw. nicht mehr als 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt
- Antrag an die SVS erforderlich
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