Antragsformulare Steuererklärungen liegen auf einem braunen Holzuntergrund während ein gläsernes Sparschwein mit Euro-Münzen und Euro-Scheinen darauf steht, daneben liegen weitere Eurogeldscheine und ein Taschenrechner sowie ein Bleistift
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Gebühren, Zahlungspflichten und Sozialleistungen 2025

Sozialleistungen Mutterschaft/Kinder - Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus - Pflegegeld

Lesedauer: 1 Minute

Gebühren

Verschiedene Gebühren (ASVG/GSVG)
Rezeptgebühr € 7,55
Service- Entgelt für E-Card / Jahr € 14,65*
Mindestbetrag für Heilbehelfe € 43,00

*wird im November 2025 für das Jahr 2026 eingehoben

Zahlungspflichten

Zuzahlungen (ASVG/GSVG)

Reha-Aufenthalt bei Bruttoeinkünften

von € 1.274,00 bis € 1.855,37 / Monat

bis € 2.436,76 / Monat

bei höheren Einkünften

 

täglich € 10,31

täglich € 17,67

täglich € 25,04

Gesundheitsvorsorge siehe Reha-Aufenthalt

Sozialleistungen Mutterschaft/Kinder

Wochengeld/GSVG täglich € 70,28
Kinderzuschuss monatlich € 29,07

 

Kinderbetreuungsgeld

Pauschales Kinderbetreuungsgeld:

365 bis 851 Tage

(456 bis 1.063 Tage bei Teilung mit Partner)

 

 

 

 

Zuverdienstgrenze

 

täglich bei kürzester Bezugsdauer von 365 (456) Tagen: € 41,14 = monatlich ca. € 1.234,-

täglich bei längster Bezugsdauer von 851 (1.063) Tagen: € 17,65 = monatlich ca. € 592,-

Die Höhe des jeweiligen Tagesbetrages ergibt sich automatisch aus der individuellen Anspruchsdauer. Je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag.

jährlich € 18.000,00

oder 60 % des letzten Einkommens

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:

12./14. Lebensmonat

 

Zuverdienstgrenze

80 % des letzten Nettoeinkommens

mindestens täglich € 41,14 = monatlich ca. € 1.234,-

höchstens täglich € 80,12 = monatlich ca. € 2.403,-

jährlich € 8.100,-

Ausgleichszulage

Beträge monatlich

Alleinstehende

€ 1.273,99

Ehepaare

€ 2.009,85

Vollwaisen bis 24 Jahre € 703,58
über 24 Jahre € 1.273,99
Halbwaisen bis 24 Jahre

€ 468,58

über 24 Jahre

€ 832,68

Anrechnung volle freie Station

€ 376,27

Freibetrag bei Bezug einer Lehrlingsentschädigung

€ 278,13

AZ Erhöhung pro Kind

€ 196,57

 Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus

  Bonus (maximal)

Eigenpensionsbezieher mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

  • bis € 1.386,20 Gesamteinkommen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 1.656,05 Gesamteinkommen und mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit
  • bis € 2.235,34 Gesamteinkommen (samt Nettoeinkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/eingetragenen Partners), wenn die versicherte Person mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben hat.

 

€ 188,60

 

€ 481,00

 

€ 480,49

Pflegegeld

Stufe Betrag monatlich
1 € 200,80
2 € 370,30
3 € 577,00
4 € 865,10
5 € 1.175,20
6 € 1.641,10
7 € 2.156,60

Stand: 01.01.2025