Arbeitsrechtliche Werte 2023

Ausgleichstaxe - Bauarbeiter - Lohnpfändung / unpfändbare Freibeträge

Lesedauer: 1 Minute

Behinderteneinstellungsgesetz

Ausgleichstaxe

ab 25 DN

ab 100 DN

ab 400 DN

€  292 monatlich

€  411 monatlich

€  435 monatlich

Bauarbeiter

Zuschlag/Urlaub
KV-Lohn + 20 % x 11,85 bei 40-Stunden-Woche
  x 11,55 bei 39-Stunden-Woche
  x 11,40 unter 39-Stunden-Woche
Zuschlag/Abfertigung
KV-Lohn + 20 % x 1,5  
Zuschlag/Überbrückungsgeld
KV-Lohn/Stunde x 1,5 Dezember – März: x 0,4

 

Lohnpfändung/Unpfändbare Freibeträge

Allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.110
wöchentlich €  259
täglich €  37

Erläuterungen: in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag
monatlich €  1.295
wöchentlich €  302
täglich €  43

Erläuterungen: in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen hat

Unterhaltsgrundbetrag
  pro Person insgesamt höchstens
monatlich € 222  € 1110 
wöchentlich € 51  € 255 
täglich € 7  € 35 

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen pro Person, welcher der Dienstnehmer gesetzlichen Unterhalt gewährt
  • Unterhaltssteigerungsbetrag pro Person 10 %, höchstens jedoch 50 %


Unpfändbarer Betrag bei Zusammenrechnung mit Sachleistungen
monatlich €  555,-


 


Vorsicht!
Bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen haben dem Verpflichteten 75 % des unpfändbaren Freibetrages nach § 291a EO zu verbleiben.


 

Stand: 01.01.2023