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Pfuscherbekämpfung im Burgenland

Hotline oder Formular der WK Burgenland nutzen: Pfusch melden

Lesedauer: 1 Minute

11.09.2024

Pfuschen ist kein Kavaliersdelikt. Durch eine unbefugte Gewerbeausübung werden nicht nur zahlreiche Gesetze verletzt, sondern auch die Allgemeinheit und der Arbeitsmarkt geschädigt. Die Wirtschaftskammer Burgenland und ihre Fachorganisationen zählen es zu ihren Aufgaben, Übertretungen und Verstöße im Zusammenhang mit Schwarzarbeit im Burgenland an die Behörden zu melden.

Um unlauteren Wettbewerb nach Möglichkeit einzudämmen, hat die Wirtschaftskammer Burgenland eine kostenlose Hotline zum Thema "Pfuschermeldung" eingerichtet.

Pfusch melden

Wie genau vorzugehen ist, können Sie der Prozessbeschreibung lesen. Verstösse melden Sie bitte so:

  • Kostenlose Hotline unter 05 90 907-1234 (Mo.–Fr. 7.⁰⁰ –19.⁰⁰ Uhr u. Sa. 7.⁰⁰ –16.⁰⁰ Uhr) anrufen
  • Pfuschermeldung per Formular abgeben

Achtung: In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass Sie bezüglich der Schwarzarbeit im Burgenland ausreichend Daten, am Besten mit Fotos, zur Verfügung stellen.

Um Effizienz gewährleisten zu können, sollte auf folgende Punkte besonders geachtet werden:

  • Wird die unbefugte Gewerbeausübung jetzt gerade ausgeführt, oder wann bzw. wie lange schon? Dies ist besonders wichtig für die Überprüfung
  • Wo findet die unbefugte Gewerbeausübung statt? Die genaue Adresse und besondere Merkmale des Ortes sind hier von Nöten
  • Gibt es Firmenfahrzeuge mit Aufschrift ? Wie lautet das Kfz-Kennzeichen?
  • Gibt es Firmentafeln oder die behördliche Bauplakette? 

Tipp: Je sorgfältiger und genauer die Informationen bekanntgegeben werden, desto schneller kann gehandelt werden!

Gesetzliche Bestimmungen

Es gibt einige gesetzliche Verpflichtungen, vor allem vor erstmaliger Dienstleistungserbringung in Österreich, die es zu beachten gilt. Einen Kurzüberblick über gesetzliche Verpflichtungen und die möglichen Strafen finden Sie in unseren Info-Flyern:

Detail-Infos zum Herüberarbeiten nach Österreich:

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