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US-Zölle: Häufig gestellte Fragen

FAQ für Unternehmen

Lesedauer: 5 Minuten

15.04.2025

Inhaltsverzeichnis

    US-Präsident Donald Trump hat gleich nach seinem Amtseintritt Zölle gegenüber China eingeführt und gegenüber Mexiko und Kanada angekündigt. Mittlerweile sind die Zölle für China auf ein Niveau von 145% gestiegen, die Zölle für Mexiko und Kanada liegen nun bei 25 %.

    Am 10. Februar 2025 wurden für 12. März 2025 zusätzliche Zölle in Höhe von 25 % auf Stahl- und Aluminiumimporte aus allen Ländern, einschließlich der EU, Kanada und Mexiko angekündigt und mittlerweile eingeführt. Diese Maßnahme soll die US-Industrie schützen und stützt sich auf Section 232 des Trade Expansion Act, der Gründe der nationalen Sicherheit anführt.

    Im Rahmen der Aluminiumzölle wurde am 4. April ein 25% Zoll auf Bier und leere Aluminiumdosen eingeführt – mehr lesen

    Für Autoimporte gelten seit 3. April 25% Zölle; bis 3. Mai sollten diese auf Autoteile ausgeweitet werden – mehr lesen

    Darüber hinaus wurden am 2. April höhere Zölle für „worst offender“ (60 Länder) - "Länder, die mit als unfair bewerteten Handelspraktiken angesehen werden" angekündigt, worunter Regionen wie die EU und Länder wie China, Schweiz und Japan fallen - mit unterschiedlichen Zollsätzen. EU-Mitgliedsländer werden mit 20% belastet.

    Diese Zölle werden als Gegenzölle (reciprocal tariffs) angesehen und hätten am 9. April in Kraft sollen. Was für alle Länder am 9. April in Kraft getreten ist, auch für die EU, ist der Basiszollsatz von 10%. In letzter Minute wurde gestern, 9. April beschlossen, das Inkrafttreten der „worst offender-Zollsätze“, was die EU mit 20% betroffen hätte, um 90 Tage aufzuschieben was dann der 18. Juli 2025 sein würde, sollte man sich zwischenzeitlich nicht anders einigen. Dieses Moratorium betrifft nur die reziproken Zölle, die am 9. April in Kraft treten hätten sollen und nicht andere Zollmaßnahmen der USA, die schon vorher eingeführt worden sind. Laut Regierungsvertretern der USA setzen diese Länder überdurchschnittlich hohe Zölle auf US-Waren ein, errichten nichttarifäre Handelshemmnisse oder untergraben auf andere Weise die wirtschaftlichen Interessen der USA – mehr lesen

    Die Zölle auf Stahl und Aluminium betreffen zunächst dieselben Produktgruppen, die bereits 2018 und 2020 während der ersten Amtszeit von Präsident Trump mit Zöllen belegt wurden.

    Am 18. Februar 2025 wurde die Liste um weitere Stahl- und Aluminiumderivate erweitert. Die genaue Liste der betroffenen Produkte finden Sie in den Proklamationen 10895 und 10896 sowie deren Anhängen.

    Seit 4. April gelten auch Zölle auf Bier (klassifiziert unter 2203.00.00, HTSUS) und leere Aluminiumdosen (klassifiziert unter der Unterposition 7612.90.10, HTSUS).

    Autoimporte sind ebenfalls von Zöllen betroffen. Die Liste der betroffenen Produkte findet sich im Anhang der Proklamation 10908.

    Die am 9. April in Kraft tretenden reziproken Zölle betreffen alle Waren und Produktkategorien. Einige Waren wie Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holz, Gold und bestimmte Mineralien sind ausgenommen. Diese Ausnahmen finden sich im Anhang von Executive Order 14257.

    Laut Ankündigung des US-Präsidenten sind keine generellen Ausnahmen vorgesehen. Bisherige Abkommen mit Ländern wie Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, der EU, Japan, Mexiko, Südkorea, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich werden beendet, und das bisher für die EU geltende Quotensystem gilt seit dem 12. März 2025 nicht mehr.

    » mehr Details lesen 

    Die EU hat mit 15. April 2025 Gegenmaßnahmen in Kraft gesetzt und diese am gleichen Tag bis 14. Juli 2025 ausgesetzt.

    Mehr Details zu den EU-Gegenmaßnahmen 

    Die Zölle würden hauptsächlich die Stahl- und Aluminiumindustrie betreffen. Mit den neuen, am 9. April in Kraft tretenden reziproken Zölle auf EU-Waren sind mit dem jetzigen Wissensstand alle Waren aus der EU betroffen, besonders hervorzuheben sind hier die Automobilindustrie, Maschinenbau, Technologiesektor, Agrarsektor, Pharmaindustrie.

    Man geht davon aus, dass Waren wie Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holz, Gold und bestimmte Mineralien ausgenommen sein werden. Verbindliche Informationen liegen aber diesbezüglich noch nicht vor.

     Unternehmen sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

    • Information: Bleiben Sie über die aktuelle Rechtslage informiert und prüfen Sie, ob für Ihre Produkte Ausnahmen (tariff exclusions) möglich sind.​
    • Risikoabschätzung: Bewerten Sie, wie sich erhöhte Zölle auf Ihre Verträge und Lieferketten auswirken könnten.​
    • Risikostreuung: Diversifizieren Sie Ihre Lieferanten und Lieferketten, um Abhängigkeiten zu reduzieren.​
    • Optimierung: Optimieren Sie Ihre Lagerverwaltung und beobachten Sie Wechselkurse, um auf potenzielle Zollerhöhungen reagieren zu können.​
    • Setzen Sie sich mit Ihrer Branchenvertretung in Verbindung, um Unterstützung und aktuelle Informationen zu erhalten.​

    • Zollklassifizierung überprüfen: Eine korrekte Zolltarifnummer kann zu niedrigeren Zollsätzen führen.
    • Ursprungsland ändern: Durch wesentliche Verarbeitung in einem anderen Land mit niedrigerem Zollsatz kann das Ursprungsland geändert und höhere Zölle vermieden werden.​
    • Freihandelsabkommen nutzen: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter ein Freihandelsabkommen fallen und somit von Zöllen befreit sind.​

    Schätzungen zufolge könnten die neuen Zölle das BIP der EU in den nächsten Jahren negativ beeinflussen. Investitionen könnten sinken, und Exporte könnten zurückgehen. Die genauen Auswirkungen hängen von der weiteren Entwicklung des Handelskonflikts ab.​

    » Mehr Details zu den Auswirkungen

    Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Stellen wenden:

    Bitte beachten Sie, dass sich die Lage dynamisch entwickeln kann. Es ist daher wichtig, regelmäßig aktuelle Informationen einzuholen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.​