
EU-Gegenmaßnahmen in Reaktion auf US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate
Erste Zusatzzölle der EU auf US-Waren treten Mitte April 2025 in Kraft, weitere Maßnahmen sollen folgen
Lesedauer: 1 Minute
Inhaltsverzeichnis
Die USA haben am 12. März 2025 Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate eingeführt. Die EU wird darauf mit Gegenmaßnahmen reagieren, die in zwei Etappen erfolgen sollen.
EU-Ausgleichsmaßnahmen von 2018 und 2020 werden mit Mitte April 2025 wieder in Kraft gesetzt
Im Juni 2018 führte US-Präsident Trump während seiner ersten Amtszeit in Anschluss an eine vom US-Handelsministerium durchgeführte „Section 232 Untersuchung“ im Interesse der „nationalen Sicherheit“ zusätzliche Zölle auf EU-Exporte von 25 % auf Stahl sowie 10 % auf Aluminium ein. Im Jänner 2020 folgten weitere Zölle auf „Derivates“ aus Stahl und Aluminium. Die EU hat darauf mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 10 % bzw. 25 % auf Einfuhren aus den USA reagiert. Der erste Teil der EU-Gegenmaßnahmen trat 2018 in Kraft. Weitere Zölle auf US-Waren sollten im Juni 2021 folgen. Nach Gesprächen mit den USA setzte die EU diese „Ausgleichsmaßnahmen“ bis zum 31. März 2025 aus (Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882).
Als erste Reaktion auf die nun eingeführten US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate wird die EU die Ausgleichsmaßnahmen von 2018 und 2020 Mitte April 2025 wieder in Kraft setzen. Zum ersten Mal werden diese Ausgleichsmaßnahmen in vollem Umfang umgesetzt werden.
Die EU-Zölle werden ab Mitte April 2025 auf US-Produkte von Booten über Bourbon bis hin zu Motorrädern erhoben:
- Zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren
- Zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren
Weitere EU-Gegenmaßnahmen sollen ebenfalls Mitte April 2025 in Kraft treten
Die Europäische Kommission hat als zweiten Schritte ein weiteres Paket von EU-Gegenmaßnahmen vorgeschlagen. Dafür haben die Kommissionsdienststellen Waren mit Ursprung in den USA ermittelt, die möglicherweise einer Aussetzung von Zugeständnissen und zusätzlichen Einfuhrzöllen unterliegen könnten.
Diese Liste von US-Erzeugnissen könnte in seiner Gesamtheit oder als Teilmenge von den neuen EU-Gegenmaßnahmen betroffen sein.
Diese neuen EU-Gegenmaßnahmen sollen aber erst nach Konsultation der Europäischen Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten und den Interessensträgern bis Mitte April 2025 in Kraft treten.
Stand: 28.03.2025