Eine Person in grauer Latzhose ist knapp neben einem weißen Auto, dessen Motorhaube geöffnet ist. Die Person hält ein weißes Teil auf das Auto. Beim vorderen Scheinwerfer des Autos ist ein braunes Klebeband
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USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile

25 Prozent Zoll auf Importe seit 3.4.2025 

Lesedauer: 2 Minuten

USA
06.05.2025
Inhaltsverzeichnis

Was wurde beschlossen

Am 26. März 2025 kündigte US-Präsident Trump 25 % Zoll zusätzlich auf US-Importe von Kraftfahrzeugen (Sedan, SUV, Crossovers, Minivans, Cargovans und leichte LKW) und Kraftfahrzeugteile (Motoren, Getriebe, Teile für den Antriebsstrang und elektrische Komponenten) an. 

Am 3. April ist der 25%-ige Zoll auf Autos in Kraft getreten. Der Zoll galt ursprünglich zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben. Seit 29. April wirken die Zölle nicht kumulativ z.B. zu den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium (Executive Order vom 29. April). Alle Waren, die unter diese Automobilzölle fallen, sind außerdem von den reziproken US-Zöllen ausgenommen.

Seit 3. Mai gilt der 25%-ige Zoll auch für ca. 150 Kategorien von Autoteilen. Die Liste inkludiert Motoren, Getriebe, Lithium-Ionen-Batterien und andere wichtige Komponenten. Betroffen sind auch Teile wie Reifen, Stoßdämpfer, Zündkerzen und Bremsschläuche. US-Hersteller wird zudem die Möglichkeit geboten, binnen 90 Tagen gegenüber dem US-Handelsministerium weitere Komponenten für die Liste vorzuschlagen. 

Die betroffenen Zolltarifnummern (HTSUS-Unterpositionen) von Autos und Autoteilen finden sich im Annex I der Proklamation10908 vom 26. März 2025.

Mit der Proklamation zur Abmilderung der Autozölle (Proklamation vom 29. April) können US-Autobauer für einen Teil der Kosten von importierten Bauteilen eine Zollentlastung erhalten (siehe dazu auch das Factsheet des Weißen Hauses). Diese Regel gilt vorübergehend und soll sukzessive in den nächsten 2 Jahren ablaufen.

Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, bei denen der Automobilhersteller die Endmontage nicht in den Vereinigten Staaten durchführt (d. h. Nicht-US-Autos), gilt ein Zollsatz von 25 %, wobei Sonderbestimmungen gelten, wenn das Auto USMCA-zertifiziert ist (d. h. einen regionalen Wertanteil von 75 %, einen Stahl- und Aluminiumanteil von 70 % und den erforderlichen Arbeitswertanteil aufweist).

Etwa die Hälfte der in den USA verkauften Autos stammen aus dem Ausland, und fast 60 Prozent der Autoteile der Fahrzeuge, die in den USA montiert werden, sind importiert. 

Ausnahmen 

Importeure von Autos, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, können den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den 25-prozentige Zoll nur auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Anteile zahlen (Zollpräferenzbehandlung).

Importeure, die diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, müssen den US-Anteil der importierten Fahrzeuge genau angeben. Bei Falschangaben sieht die Proklamation vor, dass der 25-prozentige Zollsatz auf den vollen Wert des Fahrzeugs erhoben wird.

USMCA-konforme Autoteile bleiben zollfrei bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen.

Fahrzeuge, die 25 Jahre oder mehr vor dem Jahr der Einfuhr hergestellt wurden, sind von den Zöllen befreit.

Rechtliche Grundlage

Die Zölle basieren (wie die Stahl- und Aluminiumzölle) auf Section 232 of the Trade Expansion Act of 1962 und dem Ergebnis einer bereits 2019 erfolgten Untersuchung durch das Handelsministerium, dass die Einfuhren von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen und bestimmten Autoteilen die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnten. 

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