Ein Zollbeamter blättert Zollpapiere durch
© Clarini | stock.adobe.com

USA: Reziproke Zölle für Handelspartner

10 Prozent Zoll auf Importe seit 5. bzw. 9.4.2025

Lesedauer: 7 Minuten

USA
05.05.2025
Inhaltsverzeichnis

Was wurde beschlossen?

Am 2. April hat die Trump-Administration Zölle gegen sämtliche Handelspartner verhängt. Die Zollsätze gelten zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Steuern und Abgaben, die auf diese eingeführten Gegenstände erhoben werden. Es gibt gewisse Ausnahmen von den reziproken Zöllen (siehe weiter unten).

Seit 5. April 2025, erheben die USA einen zusätzlichen Zoll von 10 % auf alle Importe aus allen Handelspartnerländern. Der Zoll gilt für Waren, die am oder nach dem 5. April um 12:01 Uhr Eastern Daylight Time (USA Ostküsten Sommerzeit) zur US-Zollabfertigung angemeldet oder aus einem Lager entnommen werden.

Ausgenommen sind Waren, die bereits vor diesem Zeitpunkt im Hafen verladen wurden oder bereits auf dem letzten Transportweg unterwegs sind – selbst, wenn sie erst nach dem 5. April 2025 zur Einfuhr gelangen.

Ab dem 9. April 2025 gilt für 60 Länder (inklusive EU) ein höherer/anderer als der 10 %-ige Basiszoll. Diese Länder erhalten einen individuellen bilateralen Zollsatz auf Grundlage ihres Handelsüberschusses mit den USA. Dieser Zoll wurde am selben Tag für 90 Tage ausgesetzt. Für alle Länder, die mit einem reziproken Zoll belegt wurden, gilt - außer für China – für 90 Tage ein 10 % Pauschalzoll.

Die betroffenen Länder mit neuem individuellem Zollsatz finden sich im Country Chart Annex-I.pdf von Executive Order 14257. Die Zollsätze in dieser Liste wurden ab 9. April für 90 Tage ausgesetzt. 

Die Executive Order legt fest, dass die zusätzlichen Zölle nicht für den "US-Anteil" eines betroffenen Artikels gelten, vorausgesetzt, dass mindestens 20 Prozent des Inhalts des Artikels US-Ursprung haben. 

Der „US-Inhalt“ bezieht sich auf den Wert eines Artikels, der auf die vollständig in den Vereinigten Staaten hergestellten oder im Wesentlichen dort umgewandelten Komponenten zurückzuführen ist.

Die Executive Order ermächtigt die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA, Informationen und Unterlagen über einen importierten Artikel zu verlangen und zu sammeln, einschließlich der Einreichungsunterlagen, die notwendig sind, um (1) den Wert des US-Inhalts eines Artikels und (2) die Frage, ob ein Artikel im Wesentlichen in den USA fertiggestellt wurde, zu ermitteln und zu überprüfen.

Ausnahmen 

Folgende Waren sind vorerst ausgenommen:

  • alle Artikel, die unter 50 USC 1702(b) fallen (z.B. Kommunikation, Spenden und Informationsmaterial)
  • Stahl und Aluminiumprodukte sowie - Derivate, die bereits den Zöllen gem. Section 232 unterliegen
  • alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, die bereits den Zöllen gem Section 232 unterliegen
  • Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II von Executive Order 14257). In einer ergänzenden Erklärung wurde am 11. April klargestellt, dass auch Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech- Geräte von den reziproken Zöllen ausgenommen sind. Liste der konkreten Produkte: White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 und US Customs and Border Protection Guidance
  • Einfuhr von Waren mit geringem Warenwert (unter USD 800/Tag/Person), die sich für ein Section 321 entry (de minimis exception) qualifizieren mit Ausnahme von Waren mit Ursprung China die sich ab dem 2.5.2025 nicht mehr für die de minimis exemption qualifizieren
  • Transaktionen, die unter das Chapter 98 fallen (z.B. Prototypen, goods returned bzw. Reparaturen, temporäre Warenimporte in die USA, etc.) 
  • alle Artikel eines Handelspartners, die den Zöllen im US-Zollregister unter Spalte 2 unterliegen (Belarus, Kuba, Russland, Nordkorea).
  • alle Artikel, die aufgrund künftiger Zölle gemäß Section 232 zollpflichtig werden könnten
  • 20 % oder mehr US-content Ausnahme: Liste der Produkte
  • Waren die sich für das USMCA qualifizieren.

Rechtliche Grundlage 

Die Zollerhöhungen werden auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (Gesetz über wirtschaftliche Notstandsbefugnisse) erlassen und folgen der Executive Order, welche den nationalen Notstand im Hinblick auf die „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung“ für die nationale Sicherheit der USA erklärt.

Der Notstand wird begründet durch die „fehlende Gegenseitigkeit in den bilateralen Handelsbeziehungen, die unterschiedlichen Zollsätze und nichttarifären Hemmnisse sowie die Wirtschaftspolitik der US-Handelspartner, die die inländischen Löhne und den Verbrauch unterdrücken, wie aus den großen und anhaltenden jährlichen Defiziten im US-Warenhandel hervorgeht“. Laut EO spiegeln diese Defizite „Asymmetrien in den Handelsbeziehungen“ wider, die (1) zum Schwund der inländischen Produktionskapazitäten, insbesondere der verarbeitenden und verteidigungsindustriellen Basis der USA, beigetragen haben und (2) die Fähigkeit der US-Produzenten zum Export „und folglich ihren Anreiz zur Produktion“ beeinträchtigen.

FAQ

Ab 5. April gilt auf alle Einfuhren in die USA ein Basiszoll von 10 %.

Ab 9. April gelten für rund 60 Länder (worst offender) vorerst auch nur der Basiszoll von 10 %. Die höheren, individuelle Einfuhrzölle, die sie im hier verlinkten pdf sehen können wurden gestern, 9. April vorerst für 90 Tage ausgesetzt. Diese könnten nach der jetzigen Rechnung am 18. Juli in Kraft treten, sollte mach sich vorher durch Verhandlungen nicht einigen. – siehe Country Chart (Annex-I.pdf). Für Kanada und Mexico bleiben die bereits bestehenden Zollregelungen.

Für die EU gilt ab 9. April ein Einfuhrzoll auf alle Waren von 10 %.

Bestimmte Güter sind von den reziproken Zöllen ausgenommen – darunter:

  • alle Artikel, die unter 50 USC 1702(b) fallen (z.B. Kommunikation, Spenden und Informationsmaterial)
  • alle Artikel und Derivate aus Stahl und Aluminium, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen
  • alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen
  • Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II.pdf von Executive Order 14257). In einer ergänzenden Erklärung wurde am 11. April klargestellt, dass auch Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech- Geräte von den reziproken Zöllen ausgenommen sind. Liste der konkreten Produkte: White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 of April 2, 2025, as Amended und US Customs and Border Protection Guidance.
  • alle Artikel eines Handelspartners, die den Zöllen im US-Zollregister unter Spalte 2 unterliegen
  • alle Artikel, die aufgrund künftiger Maßnahmen nach Abschnitt 232 zollpflichtig werden können 

Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II.pdf.

Der Executive Order, der als Grundlage der neuen reziproken Zölle gilt, bezieht sich nur auf Waren und nicht auf Dienstleistungen.

Software ist unmittelbar nicht von den US-Zöllen betroffen.

Bis auf einige Ausnahmen gelten die neuen Zölle auf alle Waren, die in die USA eingeführte werden.

Ausnahmen gibt es für bestimmte Waren, darunter Automobile, Stahl, Aluminium, die bereits den Zöllen nach Abschnitt 232 unterliegen sowie Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, kritische Mineralien sowie Energieprodukte. Weiters Waren, die unter 50 USC 1702 (b) fallen.

Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II.pdf von Executive Order 14257 sowie in der Guidance der US Customs and Border Protection.

Ausgenommen sind ebenfalls Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech-Geräte, die in der Guidance der US Customs and Border Protection beziehungsweise dem Presidential Memorandum vom 11.April 2025 genannt wurden.

Links:
White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 of April 2, 2025, as Amended

US Customs and Border Protection Guidance

Die Executive Order (EO) zu reziproken Zöllen besagt, dass Waren, die vor dem 5. April 2025 bzw. vor dem 9. April 2025 am Verladehafen auf ein Schiff verladen wurden und sich auf dem letzten Transportweg befinden, nicht den zusätzlichen Zöllen unterliegen. Die EO enthält jedoch kein Enddatum, bis wann die Waren in den freien Verkehr überführt oder aus einem Zollager zur Verwendung entnommen sein müssen.

Daher hat die US-Zollbehörde über ihr Cargo Systems Messaging Service (CSMS) folgende Klarstellung veröffentlicht, worin es auch wie folgt heißt:

  • To prevent importers from abusing the exceptions for goods that were in transit before April 5, 2025 or April 9, 2025, as applicable, CBP will permit heading 9903.01.28, or heading 9903.01.25 for products of countries covered by headings 9903.01.43 – 9903.01.76, as applicable, to be declared only for goods that are entered for consumption, or withdrawn from warehouse for consumption, before 12:01 a.m. EDT on May 27, 2025, after which time the exceptions would no longer realistically apply due to the passage of time.

Die EO legt fest, dass die zusätzlichen Zölle nur für den Nicht-US-Inhalt eines betroffenen Artikels gelten. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 20 Prozent des Wertes des Artikels aus den USA stammen. Der „US-Inhalt“ bezieht sich auf den Wert eines Artikels, der den vollständig in den USA hergestellten oder im Wesentlichen in den USA umgewandelten Bestandteilen zuzuschreiben ist. 


Weitere interessante Artikel
  • Eine zerknitterte chinesische Flagge

    05.05.2025

    USA: 145 % Zölle auf Einfuhren aus China
    Weiterlesen
  • Holzwürfen bilden das Wort Tariffs auf einer Landkarte von Nordamerika

    09.04.2025

    USA: 25% Zölle auf Einfuhren aus Kanada und Mexiko
    Weiterlesen
  • Eine Person in grauer Latzhose ist knapp neben einem weißen Auto, dessen Motorhaube geöffnet ist. Die Person hält ein weißes Teil auf das Auto. Beim vorderen Scheinwerfer des Autos ist ein braunes Klebeband

    06.05.2025

    USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
    Weiterlesen