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Pauschales Kinderbetreuungsgeld – Kinderbetreuungsgeldkonto ab 1.3.2017

Grundvariante – flexible Inanspruchnahme – Höhe – Wahl der Anspruchsdauer

Lesedauer: 2 Minuten

Im Folgenden werden die Grundvariante und die Flexibilisierungsmöglichkeit des Kinderbetreuungsgeldkontos dargestellt. Die Höhe des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes hängt von der Dauer der Inanspruchnahme ab. 

Grundvariante 

Die Grundvariante sieht Kinderbetreuungsgeld von € 39,33,-- (2024) pro Tag vor. Wenn nur 1 Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt, endet das Kinderbetreuungsgeld am 365. Tag ab der Geburt des Kindes.

Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Zeit, die der andere Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht, längstens jedoch um 91 Tage. 

Tipp!

Bei einer Teilung des Kinderbetreuungsgeldbezuges ist ein zweimaliger Wechsel möglich, somit können sich maximal drei Bezugsteile ergeben. Ein Bezugsteil muss zumindest 61 Tage betragen. Als vom zweiten Elternteil beansprucht gelten ausschließlich Zeiträume des tatsächlichen Bezuges der Leistung, nicht jedoch Zeiten, in denen das Kinderbetreuungsgeld wegen Wochengeldbezugs ruht oder auf das Kinderbetreuungsgeld verzichtet wurde. 

Flexible Inanspruchnahme

Die Anspruchsdauer kann verlängert werden, wodurch sich die Höhe des täglichen Kinderbetreuungsgeldes vermindert. Die äußerste Bezugsdauer hängt ebenso wie bei der Grundvariante davon ab, ob beide oder nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld beziehen. 

Für den Fall, dass nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht endet die maximale Bezugsdauer am 851. Tag ab der Geburt des Kindes. Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, endet der Bezug am 1.063. Tag ab der Geburt des Kindes, wobei die maximale Bezugsdauer eines Elternteiles ebenfalls mit 851 Tagen ab der Geburt des Kindes beschränkt ist. 

Höhe 

Die konkrete Höhe hängt von der gewählten Dauer ab und berechnet sich z.B. bei Wahl der längsten Bezugsdauer von 851 Tagen durch einen Elternteil folgendermaßen:

€ 39,33 x 365 ÷ 851 = € 16,87 pro Tag

Wahl der Anspruchsdauer 

Bei erstmaliger Antragstellung wählt der antragstellende Elternteil die gewünschte Anspruchsdauer. Daraus ergibt sich die Höhe des täglichen Kinderbetreuungsgeldes sowohl für diesen Elternteil als auch für den anderen.

Die ursprünglich gewählte Anspruchsdauer kann einmal pro Kind geändert werden. Ein solcher Antrag muss spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer bei der Krankenkasse einlangen.

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen

Kann der Nachweis über die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht erbracht werden, reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um € 1.300,-, wodurch das tägliche Kinderbetreuungsgeld sinkt.

Sind die Untersuchungen bzw. ist der Nachweis der Untersuchungen aus Gründen unterblieben, die nicht  von den Eltern zu vertreten sind oder werden die Nachweise bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes nachgebracht, bleibt der Anspruch auf das volle Kinderbetreuungsgeld bestehen.

Höhe bei Mehrlingsgeburten 

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für jedes weitere Kind um 50 %, für Zwillinge beträgt das Kinderbetreuungsgeld daher das 1 ½, für Drillinge das Doppelte.


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.01.2024

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