Detailansicht eines Aktenstapels mit schwarzen Klammern
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Ver­waltungs­straf­gesetz - Die ab­gekürzten Ver­fahren

Überblick über Strafverfügung, Anonymverfügung und  Organstrafverfügung

Lesedauer: 3 Minuten

Im abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren ergeht der Strafbescheid ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahren der Behörde (keine Nachforschungen).

Welche Formen eines abgekürzten Strafverfahrens gibt es?

  • Strafverfügung
  • Anonymverfügung
  • Organstrafverfügung: auch Organmandat genannt

Die Erlassung einer Strafverfügung durch die Verwaltungsbehörde ist dann zulässig, wenn eine Verwaltungsübertretung von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder einer Militärwache aufgrund eigener dienstlicher Wahrnehmungen oder aufgrund eines vor ihnen abgelegten Geständnisses angezeigt wird. Weiters ist sie zulässig, wenn eine Verwaltungsübertretung aufgrund von Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen (z.B. durch Radarfotos) festgestellt wird. Die Behörde kann dann eine Geldstrafe bis zu 600 EUR, einschließlich einer Ersatzfreiheitsstrafe, verhängen. 

Auch ein Verfall von eventuell beschlagnahmten Sachen kann ausgesprochen werden, wenn deren Wert 200 EUR nicht übersteigt. Einer Begründung wie in einem im ordentlichen Verfahren ergangenen Bescheid bedarf es nicht. 

Die Anonymverfügung richtet sich gegen einen unbekannten Täter und kann für bestimmte, in einer Verordnung festgesetzte Tatbestände verhängt werden (vor allem im Verkehrsrecht). Der tatsächliche Täter muss dabei vorerst nicht ermittelt werden. Sie kann jedoch nur für solche Verwaltungsübertretungen verhängt werden, für die eine Geldstrafe von bis zu 365 EUR vorgesehen ist. Eine Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden. Eine Anonymverfügung ist weiters nur möglich, wenn eine Verwaltungsübertretung durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst wahrgenommen wird oder durch eine Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen (z.B. Radarfotos) festgestellt wird und es nicht erforderlich ist, auf die Person des Täters Bedacht zu nehmen. 

Einer Begründung in der Anonymverfügung bedarf es nicht. Die Anonymverfügung ist an jene Person zuzustellen, von der die Behörde mit gutem Grund annehmen kann, dass sie, wenn sie nicht selbst die Verwaltungsübertretung begangen hat, den Täter kennt oder zumindest feststellen kann (z.B. der Fahrzeughalter). 

Eine Organstrafverfügung kann durch von der Behörde ermächtigte und besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht verhängt werden, wenn bestimmte Verwaltungsübertretungen (vor allem im Verkehrsrecht) von ihnen dienstlich wahrgenommen oder vor ihnen eingestanden wurden. Mit der Organstrafverfügung können nur Geldstrafen bis zu max. 90 EUR eingehoben werden. 

Das Organ der öffentlichen Aufsicht hat die Ermächtigungsurkunde bei sich zu haben und muss sie auf Verlangen vorweisen. Der Unterschied zur Strafverfügung und zur Anonymverfügung besteht darin, dass das Organmandat nicht von der Strafbehörde (z.B. BH oder Magistrat) verhängt und eingetrieben wird, sondern von einem Organ der öffentlichen Aufsicht (z.B. Polizist). Das Organ hat dem Beanstandeten immer einen Beleg auszuhändigen.

Welche Rechtsmittel hat man gegen Strafverfügungen / Anonymverfügungen / Organmandate?

  • Strafverfügung: Der Beanstandete kann binnen 2 Wochen nach Zustellung einen Einspruch erheben, der keiner Begründung bedarf. Dieser kann schriftlich, mündlich, per Fax oder E-Mail eingebracht werden, wobei der Absender die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken trägt. Der Einspruch kann sich gegen die gesamte Strafverfügung oder nur einen Teil (Strafhöhe, Kostenentscheidung) richten. Sollte kein Einspruch erhoben werden, so führt dies zur Rechtskraft der Strafverfügung und diese kann sodann vollstreckt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Einspruch binnen zwei Wochen nach Einbringung wieder zurückzuziehen bzw. einzuschränken. Sollte kein Einspruch erhoben werden oder der Einspruch nachträglich wieder zurückgezogen werden, so führt dies zur Rechtskraft der Strafverfügung und diese kann sodann vollstreckt werden. 

  • Anonymverfügung: Sie wird gegenstandslos, wenn der Strafbetrag nicht binnen 4 Wochen nach Ausfertigung (nicht Zustellung!) mittels dem der Anonymverfügung beigelegten Beleges eingezahlt wird. Eine fristgerechte Einzahlung erfolgt dann, wenn der Strafbetrag innerhalb der Frist dem Konto des Überweisungsempfängers (Behörde) gutgeschrieben wird. Gegenstandslos bedeutet nicht, dass keine Strafe zu bezahlen ist, sondern dass ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird.

  • Eine Organstrafverfügung wird gegenstandslos, wenn der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrages oder die Entgegennahme des Belegs verweigert. Als Verweigerung der Zahlung gilt auch die Unterlassung der Einzahlung binnen zwei Wochen.

Was passiert nun, wenn ein Einspruch erhoben wird bzw. der Strafbetrag einer Anonymverfügung/Organstrafverfügung nicht (fristgerecht) einbezahlt wird?

In diesem Fall kommt es zur Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens. Die Behörde hat dann entsprechende Ermittlungsschritte vorzunehmen. Im Falle einer Organstrafverfügung, die gegenstandslos geworden ist, kann die Behörde anstatt der Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens auch mit einer Strafverfügung vorgehen. Dagegen kann jedoch wieder innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch erhoben werden.

Ausnahme: In einem aufgrund eines Einspruchs gegen eine Strafverfügung ergangenen Straferkenntnis darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung.

Sollte der Strafbetrag einer Anonymverfügung bzw. einer Organstrafverfügung zwar einbezahlt worden sein, jedoch nicht fristgerecht oder nicht mittels des vorgeschriebenen Beleges, so führt das ebenfalls zur Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens. In diesem Fall kann jedoch die Zahlung vorgebracht werden und der Betrag ist je nach dem Ausgang des Verfahrens zurückzuzahlen oder anzurechnen, wenn der Strafbetrag des Straferkenntnisses höher ist als in der Anonymverfügung/Organstrafverfügung.

Stand: 01.05.2024