Zwei Personen in hellblauen Hemden sitzen auf Polstermöbel und blicken auf Tablet, eine Person hält das Tablet, die andere hat ein Blatt Papier und einen Kaffeebecher in Händen
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Was ist eine Inhouse-Ver­gabe?

Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch eigene Ressourcen

Lesedauer: 1 Minute

Wann liegt eine „klassische“ Inhouse-Vergabe vor?

Das Vergaberecht regelt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Voraussetzung ist hierbei ein entgeltlicher Vertrag zwischen zwei verschiedenen Personen.

Wenn der öffentliche Auftraggeber die Leistung mit seinen eigenen Ressourcen erbringen kann, liegt eine Vergabe „im Haus“ vor. In diesem Fall ist das Bundesvergabegesetz nicht anzuwenden. So zum Beispiel, wenn der öffentliche Auftraggeber über eine „hauseigene“ Druckerei verfügt. 

Was ist eine „Quasi-Inhouse Vergabe“?

Wenn der öffentliche Auftraggeber die betreffende Aufgabe nicht selbst erfüllen kann und sich deswegen an einen anderen Rechtsträger (juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts) wendet, kann eine Quasi-Inhouse-Vergabe vorliegen. Im Falle einer solchen Quasi-Inhouse-Vergabe ist das Vergaberecht nicht anzuwenden.

Im Laufe der Zeit wurde der Begriff der „Quasi-Inhouse-Vergabe“ durch die Rechtsprechung immer mehr konkretisiert. 

Damit eine solche Quasi-Inhouse-Vergabe vorliegt, müssen grundsätzlich folgende drei Kriterien vorliegen:

  • Kontrollkriterium
    Der Auftraggeber muss eine ähnliche Kontrolle auf den Rechtsträger ausüben, wie über seine eigenen Dienststellen. Er muss in der Lage sein, auf alle wichtigen Entscheidungen und strategischen Ziele des kontrollierten Rechtsträgers einen ausschlaggebenden Einfluss auszuüben.
  • Wesentlichkeitskriterium
    Der Rechtsträger muss im Wesentlichen (mehr als 80%) für den öffentlichen Auftraggeber tätig sein. Jede andere Tätigkeit muss nebensächlich sein.
  • Beteiligungskriterium
    Es darf keine direkte private Kapitalbeteiligung (Gesellschaftsanteile) am kontrollierten Rechtsträger bestehen. 

Das aktuelle Bundesvergabegesetz 2018 beinhaltet weitere besondere Quasi-Inhouse-Vergabe-Arten, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

  • Die „Bottom-up-Vergabe“:
    Tochtergesellschaft vergibt an die kontrollierende Muttergesellschaft
  • Die „Schwesternvergabe“:
    Vergabe zwischen Schwestergesellschaften derselben Muttergesellschaft
  • Die „Coditel-Situation“:
    Mehrere öffentliche Arbeitgeber beherrschen einen Rechtsträger – es besteht eine „gemeinsame“ Kontrolle.
  • Die „Öffentlich-öffentliche-Kooperation“:
    Mehrere öffentliche Arbeitgeber arbeiten vertraglich zusammen.

Stand: 01.01.2024

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