Erste Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung – FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Lesedauer: 1 Minute
1. Worauf muss man als Unternehmer achten, wenn man sich das erste Mal an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt?
Als Grundsatz kann man sich merken, dass man sich als Unternehmer an alle Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers halten muss. Sollte man diesen Grundsatz nicht befolgen, so riskiert man, dass das Angebot ausgeschieden wird.
2. Mein Produkt hat bessere Eigenschaften als das Ausgeschriebene – darf ich es anbieten?
Nein- Sollte man mit einzelnen Vorgaben oder Bestimmungen der Ausschreibungsunterlage Probleme haben, wie z.B. gewisse zu eng festgelegte Produkteigenschaften oder einzelne vertragliche Bestimmungen, so empfiehlt es sich im Vorfeld vor Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebots an den öffentlichen Auftraggeber heranzutreten. Dies kann etwa im Zuge einer Anfrage erfolgen.
Der öffentliche Auftraggeber hat dann die Möglichkeit seine Ausschreibungsunterlage zu ändern, wenn er dies etwa sachlich für sinnvoll erachtet.
Wenn man als Unternehmer einfach ein anderes Produkt anbietet, das in dieser Form nicht ausgeschrieben ist, so wird das Angebot ausgeschieden.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber möchte von mir eine Strafregisterbescheinigung, muss ich ihm diese geben?
Ja - Bei vielen öffentlichen Ausschreibungen werden sogenannte Eignungsnachweise gefordert. Öffentliche Auftraggeber dürfen grundsätzlich Aufträge nur an befugte, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen vergeben.
4. Woher bekommt man die gängigen Eignungsnachweise?
Im Folgenden dürfen wir ein paar übliche Eignungsnachweise und die Links zu diversen Bezugsstellen anführen.
Wichtig ist aber immer genau in der jeweiligen Ausschreibungsunterlage des öffentlichen Auftraggebers nachlesen, welchen Eignungsnachweis der jeweilige Auftraggeber verlangt
- Befugnis: GISA-Abfragen sind kostenlos möglich.
- Firmenbuchauszug: Ein Firmenbuchauszug ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Link.
- Rückstandsausweis gemäß Bundesabgabenordnung: Über FinanzOnline kann man selbst den Rückstandsausweis anfordern.
- Versicherungsdatenauszug: Direkt auf svs.at
- Auszug Insolvenzdatei: Dieser kann kostenlos aus der Online Ediktsdatei angefordert werden.
- Strafregisterbescheinigung: Die Strafregisterbescheinigung ist kostenpflichtig. Details entnehmen Sie bitte dem obigen Link.
- Verbandsregisterauskunft für Verbände: Das Antragsformular findet sich auf der BMJ Homepage. Der Antrag muss postalisch, per Fax, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) oder persönlich eingebracht werden. Gleichzeitig mit der Antragsstellung ist eine Gebühr zu entrichten. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem obigen Link.