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FAQs zum Lehrvertrag

Antworten auf die häufig gestellte Fragen rund um den Lehrvertrag

Lesedauer: 10 Minuten

21.08.2024


Lehrvertragsanmeldung

Bitte scannen Sie den Lehrvertrag mit den Originalunterschriften ein und laden Sie ihn im Online-Portal hoch.

Nach positiver Überprüfung des Dokuments wird der Lehrvertrag bei uns eingetragen und Sie erhalten eine Eintragungsbestätigung. Sie sind als Lehrberechtigter nun dazu verpflichtet eine Ausfertigung des Lehrvertrages und eine Ausfertigung der Eintragungsbestätgung Ihrem Lehrling auszuhändigen.

Unter Lehrzeitbeginn ist das Datum der ÖGK – Anmeldung zu verstehen.

Wenn Sie sich für eine Befristung entscheiden, so wird für die Dauer der vorgeschriebenen Weiterbeschäftigungszeit (nach Lehrzeitende) ein befristetes Dienstverhältnis abgeschlossen. Das Dienstverhältnis endet in so einem Fall automatisch mit Zeitablauf. Bitte geben Sie bei der Lehrvertragsanmeldung an, ob Sie eine Befristung wünschen oder nicht.

Ja, da seit 1. Jänner 2003 für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer:innen Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse abgeführt werden müssen.

Lehrbetrieb und Lehrling können in den genannten Fällen (Hinweis! Das ist freiwillig, nicht verpflichtend und nur bei mindestens 3-jährigen Berufen möglich!) eine Verkürzung der Lehrzeit um 1 Jahr vereinbaren. Bitte geben Sie das bei der Online-Lehrvertragsanmeldung in unserem Online-Portal an und laden Sie unbedingt die entsprechenden Zeugnisse hoch.


Wenn die Lehrzeit im selben oder in einem verwandten Lehrberuf absolviert wurde, wird diese verpflichtend auf die neue Lehrzeit angerechnet.

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Lehrling ab, ob es Vorlehrzeiten gibt und geben Sie das unbedingt bei der Lehrvertragsanmeldung an. Wie empfehlen Ihnen hierzu von Ihrem Lehrling einen SV-Datenauszug zu verlangen.

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Lehrbetrieb und Lehrling können auf Antrag die Zeiten einer Schulausbildung ab der 10. Schulstufe auf die Lehrzeit angerechnet werden.

Diese freiwillige Anrechnung erfolgt über einen Antrag des Lehrberechtigten an den Landesberufsausbildungsbeirat (kurz: LBAB).

Dieser entscheidet über die Anrechenbarkeit der Schulzeit. Sollten Sie sich dafür entscheiden, geben Sie das bitte bei der Lehrvertragsanmeldung an und laden Sie die Schulzeugnisse hoch.

Die Angabe der Fachkräfte ist sehr wichtig! Als Fachkräfte werden Personen bezeichnet, die eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachweisen können (zB: Personen mit einer abgeschlossenen Lehrausbildung).

Aus der Anzahl der Fachkräfte ergibt sich, neben der Anzahl der Ausbilder:innen, die maximale Anzahl der Lehrlinge (Lehrlingshöchstzahl) die in einem Betrieb ausgebildet werden dürfen Die Lehrlingshöchstzahl finden Sie für den jeweiligen Lehrberuf im dazugehörgen Berufsbild, siehe Merkblatt (PDF).

Wenn Sie beabsichtigen zum ersten Mal einen Lehrling auszubilden oder seit dem letzten Lehrzeitbeginn mehr als 10 Jahre vergangen sind, ersuchen wir Sie, um Durchführung der notwendigen Schritte für einen Feststellungsbescheid.

Beratung zur erstmaligen Lehrausbildung

Wir bearbeiten jede Anmeldung so rasch wie möglich. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass es vor allem in den Bearbeitungsmonaten Juli bis Oktober zu Verzögerungen kommt. Bitte melden Sie daher Ihre Lehrverträge so früh wie möglich unter unserem Online-Portal

an. Es ist nicht notwendig, mit der Anmeldung bis zum Lehrzeitbeginn zu warten.

Überprüfen Sie den Lehrvertrag! Sind alle Daten korrekt angegeben? Stimmt die Lehrzeit? Wurden Vorlehrzeiten bzw. eventuelle Anrechnungen oder Verkürzungen berücksichtigt?

In Folge scannen Sie den Lehrvertrag mit den Originalunterschriften ein und laden Sie ihn im Online-Portal hoch.

Nach positiver Überprüfung des Dokuments wird der Lehrvertrag bei uns eingetragen und Sie erhalten eine Eintragungsbestätigung. Sie sind als Lehrberechtigter nun dazu verpflichtet eine Ausfertigung des Lehrvertrages und eine Ausfertigung der Eintragungsbestätgung Ihrem Lehrling auszuhändigen.

Wie

Melden Sie Ihren Lehrvertrag in unserem Online-Portal an.

Wenn Sie die Lehrvertragsanmelung online durchführen, verkürzt sich die Bearbeitungszeit gegenüber der per E-Mail eingebrachten Formulare erheblich und erspart Ihnen lange Wartezeiten.

Wo

Online-Portal 

Wann

Anmeldungen sind spätestens drei Wochen nach Beginn des Lerhverhältnisses druchzuführen. Beachten Sie jedoch, dass Lehrverträge bereits vor Lehrzeitbeginn angemeldet werden können. Je eher Sie die Lehrvertragsanmeldung durchführen, desto schneller erhalten Sie den Lehrvertrag und haben genügend Zeit diesen zu kontrollieren und von allen Vertragsparteien unterschreiben zu lassen.

Ein Ausbilder bzw. eine Ausbilderin hat entweder die Ausbilderprüfung abgelegt oder einen Ausbilderkurs besucht oder kann einen Prüfungs- oder Kursersatz nachweisen. (Unter Umständen gibt es wegen seiner Ausbildung eine Gleichhaltung, aufgrund derer die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs unnötig ist.)

Nähere Informationen zum Thema Ausbilder:in

Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, ist folgendes Verhältnis von Ausbildern und Lehrlingen einzuhalten:

  • max. fünf Lehrlinge pro Ausbilder, der nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, oder
  • max. 15 Lehrlinge.

Ausnahmen in einzelnen Lehrberufen sind den jeweiligen Berufsbildern zu entnehmen. Infos dazu im Merkblatt (PDF) 

Lehrvertragsänderung

Dies teilen Sie uns im Online-Portal mit und laden die entsprechenden Dokumente, die dies belegen hoch. (Zeugnisse, ÖGK-Anmeldung, Lehvertrag ect.) Mit der Berufsschule muss diese Veränderung in der Lehrzeit selbst besprochen werden.


Falls der Lehrzeitbeginn laut Lehrvertrag nicht mit dem ÖGK-Anmeldedatum übereinstimmt, teilen Sie uns das im Online-Portal mit und laden Sie unbedingt die ÖGK-Anmeldung Ihres Lehrlings im Online-Portal hoch.

Wenn Ihr Lehrling durchgehend vier Monate aus in seiner Person gelegenen Gründen verhindert ist den Lehrberuf zu erlernen, bzw. die Summe der Verhinderungen in einem Lehrjahr mehr als vier Monate beträgt, müssen Sie uns dies aber auch den Tag der Wiederaufnahme der Lehre, über das Online-Portal melden.

Als Lehrberechtigter sind Sie dazu verpflichtet, dem Lehrling eine Anpassung des Lehrvertrages über die fehlende Restlehrzeit anzubieten. Der Lehrling darf entscheiden, ob die Lehrzeit verlängert werden soll oder nicht.

Falls sich der Lehrberuf oder sich an der Lehrzeit etwas geändert hat, teilen Sie uns dies im Online-Portal mit.

Teilen Sie uns auch im Online-Portal mit, wenn Ihr Lehrling durchgehend vier Monate aus in seiner Person gelegenen Gründen verhindert ist den Lehrberuf zu erlernen, bzw. die Summe der Verhinderungen in einem Lehrjahr mehr als vier Monate beträgt (z. B. durch Krankheit, Mutterschutz, Karenz oder Präsenzdienst).

Eine Meldung ist ebenfalls notwendig, wenn sich der Ausbilder oder die Ausbilderin oder der Ausbildungsstandort geändert hat.

Für den Fall, dass Vorlehrzeiten im Lehrvertrag nicht berücksichtigt wurden, ersuchen wir um eine Meldung im Online-Portal

Wenn Ihr Lehrling durchgehend vier Monate aus in seiner Person gelegenen Gründen verhindert ist den Lehrberuf zu erlernen, bzw. die Summe der Verhinderungen in einem Lehrjahr mehr als vier Monate beträgt, müssen Sie uns dies aber auch den Tag der Wiederaufnahme der Lehre, über das Online-Portal melden.

Als Lehrberechtigter sind Sie dazu verpflichtet, dem Lehrling eine Anpassung des Lehrvertrages über die fehlende Restlehrzeit anzubieten. Der Lehrling darf entscheiden, ob die Lehrzeit verlängert werden soll oder nicht.

Wenn Ihr Lehrling durchgehend vier Monate aus in seiner Person gelegenen Gründen verhindert ist den Lehrberuf zu erlernen, bzw. die Summe der Verhinderungen in einem Lehrjahr mehr als vier Monate beträgt, müssen Sie uns dies aber auch den Tag der Wiederaufnahme der Lehre, über das Online-Portal melden.

Als Lehrberechtigter sind Sie dazu verpflichtet, dem Lehrling eine Anpassung des Lehrvertrages über die fehlende Restlehrzeit anzubieten. Der Lehrling darf entscheiden, ob die Lehrzeit verlängert werden soll oder nicht.



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