Block mit Aufschrift Checkliste, darauf Kugelschreiber auf Holzfläche liegend
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Checkliste zur Lehrlingsaufnahme

Anforderungen vor Aufnahme eines Lehrlings

Lesedauer: 1 Minute

14.04.2023

Ihr Betrieb hat noch nie bzw. 10 Jahre lang nicht mehr ausgebildet

Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung einreichen. Dieser ist gebührenfrei und gilt für das jeweilige Bundesland. Vor Rechtskraft dieses Bescheides ist die Ausbildung von Lehrlingen nicht zulässig. Erst mit einem positiven Feststellungsbescheid können Sie Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf ausbilden.

Auch bei Wiederaufnahme eines Lehrlings ist ein Antrag auf Feststellung notwendig, wenn seit Abschluss des letzten Lehrverhältnisses mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Ihr Betrieb möchte in einem anderen Bundesland ausbilden

Vor Aufnahme des Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle des entsprechenden Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung einreichen. Erst mit einem positiven Feststellungsbescheid können Sie Lehrlinge im entsprechenden Bundesland ausbilden.

Ihr Betrieb möchte in einem neuen Lehrberuf ausbilden

Es hängt vom Ausmaß der in der Lehrberufsliste vorgesehenen Lehrberufsverwandtschaft ab, ob für den neuen Lehrberuf ebenfalls ein Feststellungsbescheid erforderlich ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes.

Ihr Betrieb bildet bereits aus und Sie möchten im selben Lehrberuf weitere Lehrlinge aufnehmen

  • Anmeldung des Lehrvertrages in der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes binnen drei Wochen
  • Anmeldung des Lehrlings bei der zuständigen Gebietskrankenkasse vor Arbeitsantritt
  • Anmeldung des Lehrlings in der zuständigen Berufsschule binnen 2 Wochen.

Ihr Betrieb hat kein Personal mit Ausbilderqualifikation

Wenn Sie aufgrund eines Feststellungsbescheides erstmalig Lehrlinge in Ihrem Betrieb ausbilden, haben Sie ab Rechtskraft des Bescheides 18 Monate Zeit, den Ausbildernachweis vorzulegen. Ist dies nicht der Fall, so dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge zwar weiter ausgebildet, neue Lehrlinge jedoch nicht zusätzlich aufgenommen werden. Zudem gibt es eine Reihe von Berufsprüfungen und Ausbildungen, die der Ausbilderqualifikation geleichgehalten sind. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes.