Berufsausbildung für benachteiligte Personen
Informationen und Anlaufstellen
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Die Berufsausbildung für benachteiligte Personen ermöglicht es Lehrberechtigten, besonders benachteiligte Lehrlinge im Unternehmen auszubilden. Dabei kann die Lehrzeit verlängert oder die Ausbildung in einer Teilqualifikation vereinbart werden.
Welche Jugendlichen sind besonders benachteiligt?
- Jugendliche mit fehlendem oder negativem Hauptschulabschluss;
- Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderungsbedarf
hatten; - Behinderte Jugendliche;
- Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen.
Wie funktioniert die Ausbildung im Lehrbetrieb?
- Es wird ein Lehrvertrag über eine verlängerte Lehrzeit bzw. ein Ausbildungsvertrag
über eine Teilqualifikation abgeschlossen. - Die Ausbildung wird von der Berufsausbildungsassistenz begleitet, die Ansprechpartner
für Fragen, Wünsche oder Probleme während der Ausbildung ist. - Bei einer Teilqualifikation werden Ziele und Inhalte des Ausbildungsvertrages in
Kooperation mit der Berufsausbildungsassistenz festgelegt. - Für die Ausbildung von Jugendlichen in der integrativen Berufsausbildung kann über das
AMS eine Förderung beantragt werden.
Welche ersten Schritte sind zu unternehmen?
- Kontaktaufnahme mit der AMS-Geschäftsstelle, die nach dem Wohnsitz des Jugendlichen
zuständig ist - zur Klärung folgender Punkte:- Gehört der Jugendliche zur Zielgruppe?
- Gab es schon ein Clearing?
- Wer übernimmt die Berufsausbildungsassistenz?
- Kann eine Förderung beantragt werden?
- Über die weiteren Schritte informieren AMS, Berufsausbildungsassistenz oder
Lehrlingsstelle.
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Infobatt zu Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Anrechnungen bei Wechsel der Ausbildung
Kontakt und Info
Lehrlingsstelle Wien
Mag. Sonja Parzmayr
T 514 50 – 2441
E lehrlingsstelle@wkw.at
AMS Jugendliche (für Wiener Jugendliche)
Gumpendorfergürtel 2b, 1060 Wien
Service für Unternehmen
T 87 871 – 30199
F 87 871 – 30189
E sfu.jugendliche@ams.at
Stand: 07.01.2021