BetriebshelferIn werden
Wir beschäftigen Sie jeweils für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Unternehmerin/des Unternehmers
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BetriebshelferIn werden
- SIE sind als UnternehmerIn in Alterspension (oder stehen kurz davor) aber noch voll Einsatzfreude?
- SIE sind derzeit ohne fixe Anstellung aber gewohnt, als Fachkraft selbständig in einem Kleinbetrieb zu arbeiten?
- SIE haben phasenweise freie Zeitkapazitäten?
- SIE kommen vorzugsweise aus den traditionellen Kleingewerbe-, Handwerks-, Einzelhandels- und Gastronomiebranchen?
- SIE sind EPU* und können zeitweise als HelferIn einspringen?
Was wir Ihnen bieten
WIR beschäftigen Sie jeweils für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit der/des Unternehmers/Unternehmerin:
bis maximal 70 Arbeitstage bei Krankheit oder nach Unfällen bzw. für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfrist (16-20 Wochen)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Senden Sie uns Ihre Bewerbung per Fax an +43 1 514 50 - 1753 oder per Mail an betriebshilfewien@wkw.at
Gerne kommen wir bei Bedarf auf Ihre Kapazitäten zurück! Haben Sie noch Fragen zu den Einsätzen als Betriebshelfer?
* Wenn Sie neben Ihrer Selbständigkeit Betriebshelfer werden, stellen wir Sie zusätzlich über die
Betriebshilfe für die Dauer des Einsatzes an.
Ihre Sozialversicherungsbeiträge an die SVS sind in dieser Zeit weiterhin wie gewohnt zu
entrichten. Eine Reduzierung der Beiträge ist nur unter gewissen Bedingungen möglich. Unsere
ExpertInnen vom Rechtsservice/Arbeitsrecht beraten Sie diesbezüglich gerne.
Als EPU dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie wollen, zahlen unter Umständen mehr
Einkommenssteuer – das ist abhängig von Ihrer individuellen Einkommens-Steuerstufe.
Für konkrete Fragen bezüglich Ihrer Einkommenssituation wenden Sie sich bitte an die ExpertInnen des WK-Rechtsservice/Steuerrecht.