
Basisinfo - Ausbilderprüfung
Meisterprüfungsstelle der WKO Steiermark
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Die Ausbilderprüfung soll das pädagogische und rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln. Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen.
Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.
Die Ausbilderprüfung ist Modul aller Meister- und einiger Befähigungsprüfungen.
Die Ausbilderqualifikation kann auf verschiedensten Wegen erbracht werden. Die häufigsten Wege sind die Absolvierung des Ausbilderkurses gem. § 29g BAG und die Absolvierung der Unternehmerprüfung (sie ersetzt die Ausbilderprüfung gem. § 20 Abs. 8 GewO 1994).
Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung
Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung. Ersätze der Unternehmerprüfung ersetzen nicht automatisch die Ausbilderprüfung.
Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauern und mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden muss.
Details über die Prüfung entnehmen Sie der Ausbilderprüfungsordnung .
Stand: 12.03.2025