Zwei Personen in dunklen Anzügen sitzen in Besprechungszimmer vor Tablet, am Tisch liegen Unterlagen
© BullRun | stock.adobe.com

Rechtshilfe im Sozialrecht

Sozialrecht - Kostenlose Beratung und Rechtshilfe* ohne Selbstbehalt*  * (Auf die Rechtshilfe besteht kein Rechtsanspruch)

Lesedauer: 1 Minute

Nach Unfällen, bei schwerer Krankheit oder rund ums Pflegegeld kann es für aktive oder im Ruhestand befindliche Selbstständige zu Problemen rund um die Zuerkennung von Leistungen durch die Sozialversicherung kommen.

Wenn trotz einschneidender gesundheitlicher Beeinträchtigungen von den Versicherungsträgern folgende Leistungen nicht gewährt werden, bietet das Rechtsservice-Team der WKO Steiermark allen Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern Rechtshilfe an:

  • Erwerbsunfähigkeitspension
  • Pflegegeld
  • Unfallrente
  • usw.

 

Wir bieten mit unseren Vertrauensanwälten volle Rechtshilfe für gerichtliche Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten in der Steiermark.

 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Forderungen zu Unrecht abgewiesen wurden, sollten Sie nicht klein beigeben, sondern auf unsere Unterstützung bauen!

 

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an eine der Regionalstellen der WK Steiermark oder direkt an das Rechtsservice.

 

Kein Selbstbehalt – wir tragen 100% der Kosten!


 

Stand: 01.01.2023