Person mit langen braun-blonden Haaren sitzt lächelnd bei einem Tisch in einem Restaurant und blickt dabei auf ein Smartphone, während auch mit einem Laptop gearbeitet wird, daneben steht ein Getränk am Tisch
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Handy-Signatur wird von ID-Austria abgelöst

Rechtzeitiger Umstieg wird empfohlen

Lesedauer: 1 Minute

29.05.2024

Ab 05.12.2023 wird die Handy-Signatur abgeschafft und durch die ID-Austria ersetzt. Auch Unternehmen sind von dieser Änderung betroffen, denn viele nutzen die E-Services der ÖGK. Um die Nutzung der e-Services der Sozialversicherung, wie z.B. ELDA und WEBEKU weiterhin zu nutzen, wird ein rechtzeitiger Umstieg empfohlen.

Damit Unternehmer weiterhin die authentifizierungspflichtigen Services der ÖGK im Internet nutzen können, ist ein rechtzeitiger Umstieg unbedingt erforderlich. Der Zugang zu ELDA, WEBEKU sowie die e-Zustellung sind nach dem 05.12.2023 nur mehr mit einem ID-Austria Zugang möglich ist.

Sie haben bereits eine Handy-Signatur aber KEINE behördliche Registrierung

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur haben, diese allerdings noch nicht behördlich registriert wurde, können Sie ab dem 05.12.2023 nur auf die Basisfunktionen der ID Austria umsteigen.

Die Basisfunktion bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, behält die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur, kann aber nicht verlängert werden.  Damit der Arbeitgeber die Vollfunktion der ID-Austria erhalten und nutzen kann, ist ein Behördengang notwendig und die Registrierung muss vorgenommen werden.

Der Umstieg auf ID-Austria mit Basisfunktion kann im Web unter oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ vorgenommen werden.

>>Eine genaue Anleitung für den Umstieg  

Bürgerkarte

Sollte die Bürgerkarte als Authentifinzierungsnachweis benutzen werden, muss ebenfalls eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden.

Sie haben bereits eine Handy-Signatur UND sind bereits registriert

Sie haben eine Handy-Signatur und diese wurde bereits von einer Behörde registriert. In diesem Fall kann problemlos auf die ID-Austria mit Vollfunktion umgestiegen werden. Da die Identifizierung Ihrer Person bereits bei der Registrierung der Handy-Signatur vorgenommen wurde, entfällt hier der Behördengang.

>>genaue Anleitung für den Umstieg


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“