Gewährleistung – Was gilt für meinen Fall?
Übersicht mit „Entscheidungsbaum“
Lesedauer: 1 Minute
Gewährleistung ist die Haftung für Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden sind. Diese ist verpflichtend und bis auf wenige Ausnahmen nicht einschränkbar. Der Verkäufer oder Werkunternehmer haftet, egal ob er den Mangel verursacht hat oder nicht. Die Dauer der Haftung beträgt bei beweglichen Sachen (wie beispielsweise einem Fernseher) zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude) drei Jahre.
Neue Gewährleistungsbestimmungen ab 1.1.2022
Je nach Datum des Vertragsabschlusses gelten unterschiedliche Gewährleistungsbestimmungen: Für Vertragsabschlüsse bis inklusive 31.12.2021 gelten die bisherigen Gewährleistungsbestimmungen. Für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2022 gelten die aufgrund europarechtlicher Vorgaben angepassten Gewährleistungsbestimmungen.
Durch Anklicken des auf Ihren Sachverhalt passenden Links im gleich folgenden „Entscheidungsbaum“ gelangen Sie direkt zu den für Ihren Fall relevanten Gewährleistungsinformationen:
Verträge zwischen Unternehmern – Unternehmerverträge („Business to Business“ oder kurz „B2B“):
Verträge zwischen Unternehmer als Anbieter und Verbraucher als Nachfrager – Verbraucherverträge („Business to Consumer“ oder kurz „B2C“):
- Vertragsabschluss bis 31.12.2021
- Vertragsabschluss ab 1.1.2022 betreffend einen Warenkauf, also einen Kauf über eine bewegliche Sache oder einen Werklieferungsvertrag
- Vertragsabschluss ab 1.1.2022 betreffend die Bereitstellung digitaler Leistungen
- Vertragsabschluss ab 1.1.2022 betreffend sonstige Sachen und analoge Dienstleistungen (also etwa Immobilien, lebende Tiere, Werkverträge)
Verträge zwischen Verbrauchern („Consumer to Consumer“ oder kurz „C2C“):
Verträge zwischen Verbraucher als Anbieter und Unternehmer als Nachfrager („Consumer to Business“ oder kurz „C2B“):
Was ist Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung?
Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung werden in der Praxis oft verwechselt. Bei allen vier Rechtsinstrumenten geht es um die verpflichtende oder aber freiwillige Haftung beim Verkauf von (mangelhaften) Produkten oder Dienstleistungen.
Wer wofür in welchem Umfang und für welche Dauer haftet, unterscheidet sich jedoch zum Teil gravierend.
Eine detailliertere Übersicht zu den Rechtsinstrumenten Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung bietet der allgemeine Überblick. Die häufigsten Fragen wurden in den FAQ gesammelt und beantwortet.
Stand: 07.10.2024