Person mit dunklen schulterlangen Haaren und Brille, schwarzer Lederjacke und gelben Pullover sitzt konzentriert vor einem Laptop an einem Tisch
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Das Firmenbuch (früher Handelsregister)

Was wird eingetragen?

Lesedauer: 3 Minuten

Was ist das Firmenbuch?

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

Wer ist im Firmenbuch eingetragen?

Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG, FlexKapG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten. 

Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend. 

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. 

Wer führt das Firmenbuch?

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.  

Auflistung der Firmenbuchgerichte:

Wien

  • Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien, T +43 1 51528

Niederösterreich

  • LG Wiener Neustadt, Maria-Theresien-Ring 5, 2700 Wr. Neustadt, T +43 2622 21510 
  • Landesgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, T +43 2742 809,
  • Landesgericht Krems an der Donau, Josef Wichner Str. 2, 3500 Krems, T +43 2732 809-0
  • Landesgericht Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg, T +43 2262 799-0

Oberösterreich

  • Landesgericht Linz, Fadingerstraße 2, 4020 Linz, T +43 57 60121 
  • Landesgericht Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 56, 4910 Ried i. I. T +43 57 60121 
  • Landesgericht Steyr, Spitalskystraße 1, 4400 Steyr, T +43 57 60121
  • Landesgericht Wels, Maria Theresia Str. 12, 4600 Wels, T +43 576 0121

Salzburg

  • Landesgericht Salzburg, Rudolfsplatz 2, 5010 Salzburg, T +43 57 60121

Burgenland

  • Landesgericht Eisenstadt, Wienerstraße 9, 7000 Eisenstadt, T +43 2682 701

Steiermark

  • Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz, T +43 316 8064-0
  • Landesgericht Leoben, Dr. Hanns Groß-Straße 7, 8700 Leoben, T +43 3842 404-0

Kärnten

  • Landesgericht Klagenfurt, Josef Wolfgang Dobernigstraße 2, 9020 Klagenfurt, T +43 463 5840-0

Tirol

  • Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, T +43 5 76014 342

Vorarlberg

  • Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch T +43 5 76014 343

Welche Informationen werden ins Firmenbuch eingetragen?

Das Firmenbuch enthält zahlreiche Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig bekanntzugeben sind. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen. Für den Geschäftsverkehr sind erfahrungsgemäß vor allem die nachfolgenden verpflichtenden Eintragungen von Interesse. 

Allgemeine Informationen: 

  • Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird)
  • Firma (der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt)
  • Rechtsform
  • Sitz und Geschäftsanschrift
  • Geschäftszweig nach eigenen Angaben
  • Vorhandensein etwaiger Prokuristen
  • Zweigniederlassungen
  • Hinweise zu laufenden Insolvenzverfahren
  • Betriebsübergänge und dazugehörige Haftungsausschlüsse   

Bei Einzelunternehmern:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Einzelunternehmers/der Einzelunternehmerin 

Bei Gesellschaften:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der vertretungsbefugten Organe
  • Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der vertretungsbefugten Organe
  • Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzungsfeststellung
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der Gesellschafter
  • Hinweise auf etwaige Liquidationsverfahren
  • Höhe der Haftsumme von Kommanditisten (nur bei Kommanditgesellschaften)
  • Höhe des Stammkapitals sowie der auf dieses geleisteten Einzahlungen (nur bei Kapitalgesellschaften)
  • veröffentlichte Jahresabschlüsse (insb. bei Kapitalgesellschaften)
  • Tag der Einreichung von Jahres- und Konzernabschlüssen (insb. bei Kapitalgesellschaften)
  • Informationen über einen allenfalls errichteten Aufsichtsrat (insb. bei Kapitalgesellschaften)

Ist ein Unternehmer für die Richtigkeit seines Firmenbucheintrags verantwortlich?

Ja. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, für die Richtigkeit seines Firmenbucheintrags zu sorgen und, im Falle von geänderten Tatsachen, entsprechende Aktualisierungen beim zuständigen Firmenbuchgericht anzumelden. Unterlässt jemand, der zur Eintragung einer Tatsache im Firmenbuch verpflichtet wäre, die Anmeldung, so kann er zu einer solchen mittels Zwangsstrafen von bis zu 3.600 EUR angehalten werden. Eine wiederholte Verhängung von Zwangsstrafen ist zulässig und im Firmenbuchgesetz ausdrücklich vorgesehen, falls ein Unternehmer auf den ersten Strafbeschluss nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft reagiert und die geforderten Richtigstellungen veranlasst hat. 

Wie kann man Einsicht ins Firmenbuch nehmen?

In das Firmenbuch kann jedermann Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Anwalt und Wirtschaftstreuhänder möglich. Ebenso kann eine Firmenbuchabfrage über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten „Verrechnungsstellen“ erfolgen, wobei dies auch online möglich ist. Bei jeder Abfrage fallen Gebühren an.

Stand: 25.10.2024

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