CE-Kennzeichnung von Maschinen
Maschinen-Richtlinie: Umsetzung in Österreich, Normen
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Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. Nr. L 157 vom 9.6.2006) - Maschinenrichtlinie (MRL)
Gilt für
- Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen (ausgenommen Werkzeuge)
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte (als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln)
- abnehmbare Gelenkwellen (zwischen einer Antriebs- oder Zugmaschine und einer anderen Maschine)
- unvollständige Maschinen
Gilt u. a. nicht für
- Sicherheitsbauteile, die als identische Ersatzteile vom Maschinenhersteller geliefert werden
- bestimmte Beförderungsmittel (u. a. KFZ, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge) mit Ausnahme der darauf angebrachten Maschinen
- folgende elektrischen und elektronischen Erzeugnisse, wenn sie unter die Niederspannungsrichtlinie fallen:
- für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte - typische Haushaltsfunktionen (Waschen, Reinigen, Heizen, Kühlen, Kochen, ...). Der Hersteller legt den Verwendungszweck fest.
- Audio- und Videogeräte
- informationstechnische Geräte
- Büromaschinen
- Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
- Elektromotoren
- Hochspannungsschalt- und -steuergeräte, Hochspannungstransformatoren
- Schachtförderanlagen
- Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen
- Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und in Vergnügungsparks
- Maschinen für Forschungszwecke zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien
- Maschinen, deren Ausfall zu einer Emission von Radioaktivität führen kann
- Waffen und für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung entwickelte Maschinen
Gilt seit 29.12.2009 (Ausnahme in Österreich: 29.6.2011 für tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladungen sowie andere Schussgeräte)
EU-Dokumente: Richtlinie und Leitfaden
Richtlinie 2006/42/EG | Leitfaden Vers. 2.2 EN DE
Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die neue EU-Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt L 156/1 veröffentlicht:
VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates
Für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure gilt die EU-Maschinenverordnung grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027.
Produkte, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden und sich damit in der Handelskette befinden, dürfen weiter -z.B. durch den Händler- auf dem Markt bereitgestellt werden.
Dazu gehören nach Artikel 6 "Fernabsatz" der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 auch solche Produkte, die bis einschließlich 19. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie online angeboten wurden.
ACHTUNG:
- Bis zum Ende des 19. Januar 2027 müssen Maschinen, Sicherheitsbauteile usw. nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Januar 2027 muss dann hierfür die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angewendet werden.
Umsetzung in Österreich
hauptsächlich durch
- BGBl. II Nr. 282/2008 Maschinen-Sicherheitsverordnung - MSV 2010
- BGBl. II Nr. 274/2008 Aufzüge-Sicherheitsverordnung - ASV 2008
und landesrechtliche Regelungen zu Aufzügen und Hebeanlagen
Normen zur EU-Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Das bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
» Verzeichnisse der harmonisierten Normen
Benannte Stellen
» Benannte Stellen (Nando)
Vorgangsweise bei der CE-Kennzeichnung (Ablaufdiagramm)
Stand: 23.08.2024