Offenlegung - Transparenz
WKV Funktionsentschädigungen, WKV Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Die Wirtschaftskammer Vorarlberg bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKV
Die Mitglieder des Präsidiums der WKV, die Obfrauen und Obmänner der Sparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.
Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, sind sie jeweils um ein Viertel zu kürzen.
WKV-Funktionsentschädigung 12x jährlich
Funktion (WKV) | Höchstgrenze 2023 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2023 EUR |
Präsident | 6.976,50 * | 6.089,58 |
Vizepräsident | 2.325,40 * | 2.029,88 |
Spartenobmann | 2.277,80 * | 1.805,51 |
Spartenobmann-Stv. | 1.138,90 * | Sparte Gewerbe u. Handwerk: 613,62 alle anderen Sparten: 453,00 |
* Kammerinterne Höchstgrenze nach dem Vorstandsbeschluss 1996 inkl. 50% Zuschlag
WKV Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
Übersicht: WKV Rechnungsabschlüsse und Voranschlag
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Die Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen erfolgt in Abhängigkeit der von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKV Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2021
Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
Vorarlberger Wirtschaftsbund | 286.600,00 |
UNOS − Unternehmerisches Österreich | 4.914,00 |
Grüne Wirtschaft | 32.345,00 |
UWF – Unabhängiges Wirtschaftsforum | 3.275,00 |
SWV - Sozialdemokr. Wirtschaftsverband Vbg | 2.866,00 |
330.000,00 |