Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Österreich
WKÖ Funktionsentschädigungen, WKÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung
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Die Wirtschaftskammer Österreich bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.
Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKÖ
Die Mitglieder des Präsidiums der WKÖ, die Obfrauen und Obmänner der Bundessparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 a des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Bundesebene höchstens 140% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.
Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.
WKÖ-Funktionsentschädigung 12x jährlich
Funktion (WKÖ) | Höchstgrenze 2023 EUR | Tatsächliche Entschädigung 2023 EUR |
---|---|---|
Präsident | 13.821,60 | 12.524,00 |
Vizepräsident | 9.393,20 | 5.970,30 |
Spartenobmann | 4.812,90 | 3.208,60 |
Spartenobmann-Stv. | 2.406,30 | 1.604,20 |
WKÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
Übersicht: WKÖ Rechnungsabschlüsse und Voranschlag
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Bei der Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen wird seitens der WKÖ ein minderheitenfreundlicher Sockelbetrag vergeben, der die kleinen Wählergruppen begünstigt. Der Rest wird in Abhängigkeit von den von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten verteilt.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2023
Unterstützung der Wählergruppen | Betrag in EUR |
---|---|
Fachliste der gewerblichen Wirtschaft | 106.543,82 |
UNOS − Unternehmerisches Österreich | 197.204,71 |
Freiheitliche Wirtschaft | 634.660,16 |
Grüne Wirtschaft | 751.060,31 |
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband | 864.557,93 |
Industrieliste | 936.168,98 |
Österreichischer Wirtschaftsbund | 5.263.612,80 |
8.753.808,71 |
Transparenz-Informationen anderer Wirtschaftskammern
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