Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer OÖ

WKOÖ Funktionsentschädigungen, WKOÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

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22.07.2024

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKOÖ 

Die Mitglieder des Präsidiums der WKOÖ, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen, WIFI-Kurator:in sowie BST-Obmann/-frau erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.

Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen.

WKOÖ-Funktionsentschädigung 12x jährlich 

Funktion (WKOÖ)

Höchstgrenze 2024 

EUR 

Tatsächliche Entschädigung 2024

EUR

Präsident:in14.079,276.976,50
Vizepräsident:in  3.488,103.488,10
Spartenobmann/-frau  3.416,70 2.277,80
Spartenobmann/-frau-Stv.  1.708,35 1.138,90
WIFI-Kurator:in  3.416,702.277,80
BST-Obmann/-frau  2.433,151.622,10


WKOÖ Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Erweiterten Präsidium bzw. Präsidium der Kammer beschlossen.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.  

WKOÖ Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2022

Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Team Doris Hummer - Wirtschaftsbund OÖ (WB)     1.123.580,14
Freiheitliche Wirtschaft (FW) und Parteifreie      265.034,24
Grüne Wirtschaft (GW)      210.721,49
SWV - Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband OÖ      179.479,80
Liste der Oberösterreichischen Industrie (IV)      152.280,00
UNOS - Unternehmerisches Österreich      76.462,33

 


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