Verlängerung der innerstaatlichen Schwellenwerteverordnung bis 31.12.2025 und neue EU-Schwellenwerte mit 1.1.2024
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Innerstaatliche SchwellenwerteVO wurde bis 31.12.2025 verlängert
Die innerstaatliche SchwellenwerteVO wurde bis 31.12.2025 verlängert. Damit dürfen öffentliche Auftraggeber weiterhin Direktvergaben an einen Unternehmer bis 100.000 Euro netto und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern im Baubereich bis 1 Mio. netto Euro als zulässige Vergabeverfahren wählen.
Neue EU-Schwellenwerte mit 1.1.2024
Auf europäischer Ebene werden alle 2 Jahre neue EU-Schwellenwerte festgelegt. Im November war es wieder einmal soweit. Das heißt für öffentliche Auftraggeber in Österreich, dass ab 1.1.2024 neue EU-Schwellenwerte gelten.
Im sogenannten Oberschwellenbereich hat grundsätzlich die Bekanntmachung eines Verfahrens auf EU-Ebene zu erfolgen und generell gelten in der Regel längere Fristen.
Anbei dürfen wir Ihnen die neuen EU-Schwellenwerte und die Rechtsgrundlagen dafür zur Verfügung stellen:
alt | neu | |
Bauleistungen von klassischen AG, zentralen öffentlichen AG und Sektorenauftraggeber | 5.382.000 € | 5.538.000 € |
Liefer-/Dienstleistungen von klassische AG | 215.000 € | 221.000 € |
Liefer-/Dienstleistungen von zentrale öffentliche AG(wie z.B. BBG und Ministerien) | 140.000 € | 143.000 € |
Liefer-/Dienstleistungen von Sektorenauftraggeber | 431.000 € | 443.000 € |
Beschaffungen, die unter die KonzessionsRL fallen | 5.382.000 € | 5.538.000 € |
Bauleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit | 5.382.000 € | 5.538.000 € |
Liefer-/Dienstleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit | 431.000 € | 443.000 € |