Was heißt elektronische Vergabe (e-Vergabe)?
Was heißt e-Vergabe und wie kann ich als Unternehmer daran teilnehmen? Alle Informationen im Überblick.
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e-Vergabe im Zusammenhang mit öffentlicher Auftragsvergabe bedeutet, dass der gesamte Einkaufsablauf vollelektronisch abgewickelt wird.
Grundsätzlich sollen in Zukunft öffentliche Auftragsvergaben zumindest im Oberschwellenbereich elektronisch abgewickelt werden. Dies betrifft etwa die Übermittlungen von Bekanntmachungen in elektronischer Form, die elektronische Verfügbarkeit von Ausschreibungsunterlagen, aber auch eine ausschließlich elektronische Kommunikation in allen Verfahrensstufen (z.B. Übermittlung von Teilnahmeanträgen, Angeboten).
Die vollelektronische Abwicklung von Vergabeverfahren musste in Österreich aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Spätestens seit Oktober 2018 gilt für alle öffentlichen Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich die Verpflichtung zur elektronischen Vergabe. Zentrale Beschaffungsstellen wie z.B. die BBG sind bereits seit April 2017 zur e-Vergabe verpflichtet.
Welche Voraussetzung brauche ich als Unternehmer, um an einer e-Vergabe teilnehmen zu können?
Als Voraussetzungen, um an einem vollelektronischen Vergabeverfahren teilnehmen zu können, benötigt der Bieter einen PC bzw. ein Notebook mit Internetzugang und eine qualifizierte elektronische Signatur. Das Angebot kann grundsätzlich mittels ÖNORM-Datenträger, Excel-Datei bzw. durch Direkteingabe am Portal abgegeben werden.
Empfehlenswert ist es sich bereits jetzt mit den diversen am Markt verfügbaren Beschaffungsplattformen auseinanderzusetzen.
Einige öffentliche Auftraggeber wickeln ihre Ausschreibungen schon jetzt vollständig elektronisch ab.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit ein Testangebot auf der Vergabeplattform der BBG abzugeben.
https://evergabe.at
Derzeit sind etwa folgende Beschaffungsplattformen am Markt tätig:
https://www.vemap.com/bundesvergabegesetz
http://provia.at (Ausschreibungsplattform von ASFINAG und ÖBB)
https://evergabe.at (Vergabeplattform der BBG)
Kann ich eine elektronische Ausschreibung im Testbetrieb durchspielen?
Die WKO hat für Ihre Unternehmer eine Testseite eingerichtet. Dort kann man unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ein elektronisches Verfahren einmal ausprobieren.
Elektronische Beschaffung: Test-Service für Unternehmen
Wie komme ich zu einer qualifizierten elektronischen Signatur?
In diesem Zusammenhang darf auch das Thema der elektronischen Signatur nicht vergessen werden. Die Ausstellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Was tun bei technischen Problemen?
Was tun bei technischen Problemen – auch hier gilt wie bei Angeboten in Papierform – das Angebot „reist“ aus Risiko des Unternehmers! Verspätet eingelangte Angebote sind auszuscheiden. Lernen Sie das e-Vergabe-System des Auftraggebers kennen und reichen Sie kein Angebot in letzter Minute ein - optimal: mindestens einen Werktag vor Ende der Angebotsfrist!