Kollektivvertrag Lohnabschluss Buchbinder, Kartonagewaren-, Etuierzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2018

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsvereinbarung

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt:

a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich.

b) Fachlich: Für alle in der Bundesinnung der Kunsthandwerke erfassten Mitgliedsbetriebe der Berufszweige der Buchbinder, Kartonage­waren- und Etuierzeuger, aus­genom­men deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck).

c) Persönlich: Für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Arbeiterinnen) einschließlich Flexodrucker (mit Ausnahme gelernter Drucker).
Bei den verwendeten personen­bezogenen Be­zeichnungen (z. B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer bzw. diverse Berufs­bezeichnungen) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

§ 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne

1. Die kollektivvertraglichen Stundenlöhne vom 1. bzw. 3. April 2017 werden bei wöchentlicher Abrechnung ab dem 2. April 2018 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab dem 1. April 2018 um 2,75 Prozent (zwei Komma fünfundsiebzig Prozent) kaufmännisch gerundet, in allen Lohnpositionen erhöht.

2. Die Lohnpositionen vom 1. bzw. 3. April 2017 die mit Euro 8,00 und Euro 8,06 ausgewiesen sind, werden bei wöchentlicher Abrechnung ab dem 2. April 2018 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab dem 1. April 2018 um 3,00 Prozent (drei Komma null Prozent) kaufmännisch gerundet, in allen Lohnpositionen erhöht.

3. Die Lohntabellen mit den neuen Lohnsätzen bilden einen integrierten Bestandteil dieser Kollektivvertragsvereinbarung und tragen die Bezeichnung:

a) Lohntabelle für Buchbinder

b) Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter

c) Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter

§ 3 IST-Lohn 

Die tatsächlichen Ist-Stundenlöhne der in den Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen (ausgenommen Lehrlinge), werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 2. April 2018 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2018 um 2,55 Prozent (zwei Komma fünfundfünfzig Prozent) erhöht.

Nach Durchführung der Ist-Stundenlohnerhöhung ist zu überprüfen, ob der tatsächliche Stundenlohn dem neuen ab 1. April 2018 bzw. 2. April 2018 geltenden kollektivvertraglichen Stundenlohn entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der tatsächliche Stundenlohn des Arbeiters/der Arbeiterin so aufzustocken, dass er dem neuen kollektivvertraglichen Stundenlohn (Mindestlohn) entspricht.

§ 4 Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer erhalten einen in den Lohntabellen festgehaltenen Nachtschichtzuschlag von Euro 2,59 pro Stunde.

§ 5 Begünstigungsklausel

Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Kollektivvertragsvereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 6 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer dieser Kollektivvertragsvereinbarung

Die vorliegende Kollektivvertragsvereinbarung tritt bei wöchentlicher Lohnabrechnung ab 2. April 2018 bzw. bei monatlicher Lohnabrechnung ab 1. April 2018 in Kraft.

Die Laufzeit dieser Kollektivvertragsvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.


Wien, am 12. März 2018

Bundesinnung der Kunsthandwerke

Der Bundesinnungsmeister:

Komm.-Rat Hans Joachim Pinter 

Der Geschäftsführer:

Mag.Erwin Czesany


Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Der Vorsitzende:

Wolfgang Katzia

Der Geschäftsbereichsleiter:

Karl Dürtscher


Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung

Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Michael Ritzinger

Der Wirtschaftsbereichssekretär:

Christian Schuster


Lohntabellen

für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs Gültig ab 1. April 2018 bei monatlicher Lohnauszahlung bzw. 2. April 2018 bei wöchentlicher Lohnauszahlung

Lohntabelle für Buchbinder  Std.-Lohn ab 1. April 2018 bei monatlicher bzw. 2. April 2018 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter mit Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr10,70 €
vom Beginn des 2. Jahres an12,57 €
Lohngruppe 2
Facharbeiter mit Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre9,31 €
vom Beginn des 2. Jahres an12,10 €
Lohngruppe 3
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre8,82 €
vom Beginn des 2. Jahres an11,26 €
Lohngruppe 4
Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre8,30 €
vom Beginn des 2. Jahres an9,54 €
Kraftfahrer9,14 €
Lohngruppe 5
Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit8,24 €
vom Beginn des 2. Jahres an8,62 €
Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag vonpro Stunde
2,59 €
Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter Std.-Lohn ab 1. April 2018 bei monatlicher bzw. 2. April 2018 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter, Facharbeiter und Führer von Maschinengr. im 1. Jahr der Berufstätigkeit10,70 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit12,10 €
Lohngruppe 2
Facharbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit9,76 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit11,19 €
Lohngruppe 3
Qualifizierte Arbeiter8,71 €
Kraftfahrer9,31 €
Lohngruppe 4 
Tisch- und Maschinenarbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit8,24 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit8,24 €
Lohngruppe 5 
Sonstige Arbeiter und Anfänger im 1. Jahr der Berufstätigkeit8,24 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit8,24 €
Nachtschichtzuschlag 
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag vonpro Stunde 
2,59 €
Lohntabelle für PapierkonfektionsarbeiterStd.-Lohn ab 1. April 2018 bei monatlicher bzw. 2. April 2018 bei wöchentlicher Lohnauszahlung
Lohngruppe 1
Vorarbeiter, Facharbeiter mit Lehrabschlußprüfung im 1. Jahr der Berufstätigkeit11,01 €
nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit12,10 €
Lohngruppe 2 
Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlußprüfung11,51 €
Lohngruppe 3 
Qualifizierte Arbeiter im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit9,08 €
nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit11,41 €
Kraftfahrer9,14 €
Lohngruppe 4 
Tisch-, Maschinen- und Stückarbeiter8,62 €
Lohngruppe 5 
Sonstige Arbeiter und Anfänger8,24 €
Nachtschichtzuschlag 
Die in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag vonpro Stunde
2,59 €
Lehrlingsentschädigungen
Gültig ab 1. April 2018
Die Lehrlingsentschädigungen betragen pro Monat 
Im 1. Lehrjahr456,44 €
Im 2. Lehrjahr582,29 €
Im 3. Lehrjahr868,36 €

Urlaubszuschuss für Lehrlinge

Im 1. Lehrjahr421,65 €
Im 2. Lehrjahr537,91 €
Im 3. Lehrjahr802,18 €
Weihnachtsremuneration für Lehrlinge 
Im 1. Lehrjahr421,65 €
Im 2. Lehrjahr537,91 €
Im 3. Lehrjahr802,18 €