Heimarbeitstarife Kunsthandwerke, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023

Gilt für:
Österreichweit

Das Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 20. April 2023 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarife erlassen:

106. Verordnung: Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Räumlicher Geltungsbereich: für das Bundesgebiet Österreich