Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
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Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2025

Gültigkeit:
1.1.2025 - 31.12.2025
Gilt für:
Österreichweit


Das Verhandlungsergebnis im Überblick


Bei der am 31.10.2024 stattgefundenen Verhandlungsrunde wurde für die Angestellten im Metallgewerbe eine Einigung mit der GPA erzielt.

Im Zuge des KV-Abschlusses vom 19.12.2023 wurde zwischen der Verhandlungsgemeinschaft des Metallgewerbes und der Gewerkschaft GPA ein Zweijahresabschluss vereinbart.

Als Basis für die Erhöhung der Mindestgehälter sowie der Ist-Gehälter wurde der Durchschnitts-VPI für den Zeitraum 10/23 – 9/24 festgelegt, der Aufschlag beim Ist-%-Satz mit 0,5% vereinbart.

Der aktuelle Durchschnitts-VPI für den Zeitraum 10/23 – 9/24 wurde am 17.10.2024 veröffentlicht und beträgt 3,8 %.

Das Ergebnis im Detail: Wirksamkeit ab 1.1.2025

1.Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2025 in 

der Verwendungsgruppe I bis IV um 3,8 %
der Meistergruppe um 3,8 %
der Verwendungsgruppe V/Obermeister um 3,8 %
der Verwendungsgruppe IV/Meister um 3,8 %.

2. Die am 31.12.2024 bestehenden Ist-Monatsgehälter der am 1.1.2025 in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die über dem jeweiligen monatlichen Mindestgrundgehalt 2024 der Gehaltstabelle ab 1.1.2024 liegen, sind in der

der Verwendungsgruppe I bis IV um 4,3 %,
der Meistergruppe um 4,3 %,
der Verwendungsgruppe V/Obermeister um 4,3 %,
der Verwendungsgruppe IV/Meister um 4,3 % zu erhöhen.

3. Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV auf EUR 2,65

4. Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld):

Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. b: € 12,05
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. c: € 28,20; ab 1.1.2026 € 30,00
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. d: € 53,05 bzw. € 28,20; ab 1.1.2026 € 30,00
Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. e: € 18,84

5. Erhöhung der monatlichen Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr   €    915,52
2. Lehrjahr   € 1.074,33
3. Lehrjahr   € 1.412,20
4. Lehrjahr   € 1.906,29

Kostenersatz für ein Klima Ticket Ö für das Kalenderjahr 2025

Der Lehrberechtigte hat den Lehrlingen, die sich im Kalenderjahr 2025 jeweils im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahr befinden, auf deren Wunsch die Kosten für ein Klima Ticket Ö in Höhe von maximal € 884,20 wie folgt zu ersetzen: im ersten Lehrjahr werden die Kosten erst nach Absolvierung der gesamten Probezeit ersetzt. Endet das Lehrverhältnis vor Ablauf des entsprechenden Lehrjahres gemäß § 15 Abs. 3 BAG (ausgenommen § 15 Abs. 3 lit. f) oder §15 Abs. 4 lit. f oder lit. g sind die auf den Rest des Lehrjahres zu viel bezahlten Kosten des Klima Tickets Ö vom ehemaligen Lehrling zurückzuzahlen.

Die Kosten des Klima Tickets Ö sind dem Lehrling nach der Vorlage des Nachweises über den Kauf des Klima Tickets Ö (Rechnung und Kopie des Klima Tickets Ö) mit der darauffolgenden Lohnabrechnung auszubezahlen. Werden dem Lehrling die Kosten für ein Klima Ticket Ö ersetzt, entfällt der Anspruch auf jegliche anderen Fahrtkostenersätze aus diesem Kollektivvertrag. Lehnt der Lehrling hingegen den Kostenersatz für das Klima Ticket Ö ab, so bleiben alle sonstigen Ansprüche auf Fahrtkostenersätze aus diesem Kollektivvertrag aufrecht.

Die Regelung betreffend die Vergütung von Pflichtpraktikanten wird für die Berufszweige der Gold- und Silberschmiede sowie der Uhrmacher in der Bundesinnung der Kunsthandwerke ab 01.01.2024 ausgesetzt.

6. Rahmenrechtliche Änderungen im Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes vom 27.11.2017:

§ 19b Weiterverwendungszeit – Erster Satz wird geändert und lautet neu:

Kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge müssen nach ordnungsgemäßer Beendigung der Lehrzeit noch 4 Monate als Angestellte beschäftigt werden.

7. Geltungstermin: 1.1.2025


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.