Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2025

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

Gehaltstabelle per 1.1.2025


Verwendungsgruppe I

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 1.918,96
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 1.918,96
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 1.979,36
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 2.100,93
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 2.222,44
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.344,00
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 2.448,16
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 2.639,16

Verwendungsgruppe II

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2.  Verwendungsgruppenjahr € 2.005,27
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.122,38
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 2.254,59
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 2.393,04
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 2.531,48
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.669,94
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 2.788,59
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 3.006,11

Verwendungsgruppe III

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.461,58
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.633,91
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 2.806,20
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 2.978,54
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.147,74
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.319,89
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.467,42
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 3.737,93

Verwendungsgruppe IV 

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 3.063,55
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 3.277,98
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.492,43
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.706,88
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.921,32
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 4.135,80
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 4.319,59
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 4.656,59

Verwendungsgruppe V

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 3.816,62
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 4.083,76
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 4.350,93
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 4.618,08
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 4.885,25
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 5.152,45
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 5.381,40
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 5.801,23

Verwendungsgruppe VI

Verwendungsgruppenjahr  monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 5.338,27
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 6.005,52
nach 5 Verwendungsgruppenjahren € 6.672,84

Meistergruppen

Verwendungsgruppe M I

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 2.363,89
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 2.363,89
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 2.518,57
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 2.673,21
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 2.827,84
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 2.982,52
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.115,05
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 3.358,07

Verwendungsgruppe MII

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
ohne abgeschlossener Fachschule
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 3.014,12
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 3.014,12
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.211,28
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.408,49
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.605,66
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.802,85
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 3.971,89
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 4.281,76
Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
mit abgeschlossener Fachschule
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr   € 3.156,46
nach 2 Verwendungsgruppenjahren € 3.156,46
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.362,94
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.569,42
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 3.775,88
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 3.982,38
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 4.159,38
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 4.483,94

Verwendungsgruppe MIII

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr € 3.449,58
nach 2 Verwendungsgruppenjahren  € 3.449,58
nach 4 Verwendungsgruppenjahren € 3.675,28
nach 6 Verwendungsgruppenjahren € 3.900,94
nach 8 Verwendungsgruppenjahren € 4.126,63
nach 10 Verwendungsgruppenjahren € 4.352,30
nach 12 Verwendungsgruppenjahren € 4.545,72
nach 15 Verwendungsgruppenjahren € 4.900,37

Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen beträgt

Lehrjahr Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr € 831,20
im 2. Lehrjahr € 1.049,39
im 3. Lehrjahr € 1.236,41
im 4. Lehrjahr € 1.641,62

Sondervergütung für Nachtarbeit: € 2,55


Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gehaltstabellen erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.