Portrait von einer betagten, glücklichen Person, die von einer anderen Person umarmt wird und deren Hände umarmt
© Africa Studio | stock.adobe.com

Leitfaden Personenbetreuer

Daheim statt ins Heim - Schritt für Schritt zum Personenbetreuer

Lesedauer: 1 Minute

Mit 1. Juli 2007 traten das Hausbetreuungsgesetz und Änderungen der Gewerbeordnung in Kraft. Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die legale 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Eine legale Betreuung kann auf folgende drei Arten organisiert werden:

  • Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie stellen einen Betreuer an (Unselbständi­gen-Modell).
  • Der Betreuungsbedürftige oder seine Familie organisieren die Betreuung über eine Trägerorganisation = zB Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Volkshilfe (Trä­ger-Modell).
  • Der Betreuungsbedürftige und/oder seine Familie schließen einen Vertrag mit einem gewerblichen Personenbetreuer ab (Selbständigen-Modell).

Der vorliegende Leitfaden (siehe Download) behandelt ausschließlich das Selbständigen-Modell.

Stand: 22.02.2021

Weitere interessante Artikel
  • Person mit kurzen Haaren mittleren Alters steht in einem hellen Raum und hält eine Brille am Kopf während auf einen Bildschirm geblickt wird
    Geld­wäsche­­be­­kämpfung und wirt­­schaftliche Eigentümer-Register
    Weiterlesen
  • Lächelnde Person zapft Bier an einer Theke in Glas, im Hintergrund zwei weitere Personen in Unterhaltung miteinander
    Ausschank, Verabreichung und Beherbergung durch Landwirte
    Weiterlesen
  • FAQ Sprechblase mit lila Schrift vor einem gelben Hintergrund
    Vorübergehende grenz­überschreitende Dienstleistungs­erbringung - FAQs
    Weiterlesen