Was darf ich tun, wenn mein Gewerbe ruht?
Hier liest du, welche Folgen es für dich hat, wenn du dein Gewerbe während der Schwangerschaft und nach der Geburt ruhend meldest.
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Alte Aufträge abschließen? Honorarnoten legen? Werbung machen? Was ist eigentlich erlaubt, wenn man das Gewerbe ruhend gemeldet hat? Hier erfährst du mehr.
Die Ruhendmeldung des Gewerbes in der Schwangerschaft und für die Zeit nach der Geburt hat einige finanzielle Vorteile. Sie hat aber auch Folgen für deine Geschäftstätigkeit.
Folgen der Ruhendmeldung wegen Schwangerschaft/ Mutterschaft
Die Ruhendmeldung des Gewerbes wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft bringt drei Vorteile mit sich:
- In der Zeit, in der dein Gewerbe ruht, bekommst du Wochengeld.
- Du musst – bis auf den Beitrag zur Unfallversicherung – keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Du bist aber trotzdem über das Wochengeld kranken- und pensionsversichert. Die SVS ersetzt dir also weiterhin die Arzthonorare ganz oder teilweise. Und du sammelst Versicherungszeiten für die Pension.
- Du zahlst nur die Hälfte der Wirtschaftskammer-Grundumlage.
Folgen für die Geschäftstätigkeit: Was ist erlaubt?
Während des Ruhens solltest du deine gewerbliche Tätigkeit pausieren. Du solltest also keine neuen Aufträge abwickeln, Kund:innen betreuen oder Werbung machen. Vor- oder Abschlussarbeiten sowie das Legen von Honorarnoten sind hingegen zulässig. Deine Gewerbeberechtigung bleibt während der Zeit aber aufrecht, sodass ein Tätigwerden keine unbefugte Gewerbeausübung darstellt. Sobald du wieder ausübst, musst du die Wiederaufnahme anzeigen, ansonsten stellt das Unterlassen der Anzeigepflicht eine Verwaltungsübertretung dar.
Bei bestimmten Gewerben mit obligatorischer Haftpflichtversicherung (Baumeister:in, Versicherungsvermittler:in, etc.) besteht jedoch ein Ausübungsverbot während der Zeit des Ruhens. Anderenfalls drohen Verwaltungsstrafen.
Ruhendmeldung beenden/Betrieb wieder aufnehmen
Wenn du wieder arbeiten möchtest, kannst du das Ruhen jederzeit beenden. Es reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Landeskammer, mit welchem die Wiederaufnahme binnen 3 Wochen angezeigt wird. Mit dem Tag der Wiederaufnahme beginnen dann wieder automatisch die Pflichtversicherung und Beitragszahlungen zu laufen.
Lass dich auch hier vorher von der Wirtschaftskammer beraten!
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Zeit der Ruhendmeldung wegen Schwangerschaft/Mutterschaft bekommst du Wochengeld.
- Du zahlst keine Versicherungsbeiträge, bist aber trotzdem versichert.
- Du zahlst nur die Hälfte der WK-Grundumlage.
- Bei bestimmten Gewerben gilt eine absolutes Ausübungsverbot.
- Du kannst den Betrieb jederzeit wieder aufnehmen.
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