Eine Person mit gekreuzten Beinen sitzt auf einem beigen Sofa. Ihre Hände liegen auf ihrem nach außen gewölbten Bauch, auf den sie auch blickt.  Hinter ihr sind Regale mit Pflanzen, Büchern und Bilderrahmen
© pressmaster | stock.adobe.com

Was darf ich tun, wenn mein Gewerbe ruht?

Hier liest du, welche Folgen es für dich hat, wenn du dein Gewerbe während der Schwangerschaft und nach der Geburt ruhend meldest.

Lesedauer: 1 Minute

03.12.2024

Alte Aufträge abschließen? Honorarnoten legen? Werbung machen? Was ist eigentlich erlaubt, wenn man das Gewerbe ruhend gemeldet hat? Hier erfährst du mehr.

Die Ruhendmeldung des Gewerbes in der Schwangerschaft und für die Zeit nach der Geburt hat einige finanzielle Vorteile. Sie hat aber auch Folgen für deine Geschäftstätigkeit.

Folgen der Ruhendmeldung wegen Schwangerschaft/ Mutterschaft

Die Ruhendmeldung des Gewerbes wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft bringt drei Vorteile mit sich:

  1. In der Zeit, in der dein Gewerbe ruht, bekommst du Wochengeld.
  2. Du musst – bis auf den Beitrag zur Unfallversicherung – keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Du bist aber trotzdem über das Wochengeld kranken- und pensionsversichert. Die SVS ersetzt dir also weiterhin die Arzthonorare ganz oder teilweise. Und du sammelst Versicherungszeiten für die Pension.
  3. Du zahlst nur die Hälfte der Wirtschaftskammer-Grundumlage. 

Folgen für die Geschäftstätigkeit: Was ist erlaubt?

Während des Ruhens solltest du deine gewerbliche Tätigkeit pausieren. Du solltest also keine neuen Aufträge abwickeln, Kund:innen betreuen oder Werbung machen. Vor- oder Abschlussarbeiten sowie das Legen von Honorarnoten sind hingegen zulässig. Deine Gewerbeberechtigung bleibt während der Zeit aber aufrecht, sodass ein Tätigwerden keine unbefugte Gewerbeausübung darstellt. Sobald du wieder ausübst, musst du die Wiederaufnahme anzeigen, ansonsten stellt das Unterlassen der Anzeigepflicht eine Verwaltungsübertretung dar.  

Bei bestimmten Gewerben mit obligatorischer Haftpflichtversicherung (Baumeister:in, Versicherungsvermittler:in, etc.) besteht jedoch ein Ausübungsverbot während der Zeit des Ruhens. Anderenfalls drohen Verwaltungsstrafen.  

Ruhendmeldung beenden/Betrieb wieder aufnehmen

Wenn du wieder arbeiten möchtest, kannst du das Ruhen jederzeit beenden. Es reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Landeskammer, mit welchem die Wiederaufnahme binnen 3 Wochen angezeigt wird.  Mit dem Tag der Wiederaufnahme beginnen dann wieder automatisch die Pflichtversicherung und Beitragszahlungen zu laufen.

Lass dich auch hier vorher von der Wirtschaftskammer beraten!

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Zeit der Ruhendmeldung wegen Schwangerschaft/Mutterschaft bekommst du Wochengeld.
  • Du zahlst keine Versicherungsbeiträge, bist aber trotzdem versichert.
  • Du zahlst nur die Hälfte der WK-Grundumlage.
  • Bei bestimmten Gewerben gilt eine absolutes Ausübungsverbot.
  • Du kannst den Betrieb jederzeit wieder aufnehmen.

Disclaimer: Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem am Seitenanfang angegebenen Stand. Wir bemühen uns, die Informationen auf dieser Seite stets aktuell zu halten, können aber keine Gewähr für die vollständige Aktualität übernehmen.

Weitere interessante Artikel