Drei weiße Scheiben mit roten Häkchen auf lachsfarbenem Hintergrund
© escape | stock.adobe.com

Video-Tutorial: 3 Schritte zur Teilnahme an der E-Zustellung

Alle Anmelde- und Registrierungsvorgänge im USP Schritt für Schritt erklärt

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein.

In diesen 3 Informationsvideos sehen Sie:

  • Wie Sie als einzelvertretungsberechtigte Person (z.B. als EPU) Ihr Unternehmen mir der Handy Signatur am USP registrieren können
  • Wie Sie einen Postbevollmächtigten im USP einrichten können
  • Wie Sie Ihre Daten im Teilnehmerverzeichnis kontrollieren, ergänzen oder löschen können

Registrierung eines Unternehmens durch eine einzelvertretungsbefugte Person mittels Handy Signatur

Hinweis: 

Es gibt – je nach Gesellschaftsform - mehrere Varianten, wie sich ein Unternehmen am USP registrieren kann. Für weitere Informationen verwenden Sie bitte den Online Ratgeber im USP.

Anlegen eines Postbevollmächtigten im USP

Kontrolle, Neuanlage und Löschen einer Verständigungsadresse


Weitere interessante Artikel
  • 5 Menschen sitzen in einem Raum, um eine Besprechung abzuhalten. Sie blicken einander an und sind in einem Gespräch. Alle tragen Bekleidung und Utensilien, die in Krankenhäusern verwendet werden.
    Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Dienstleistungen
    Weiterlesen
  • Statue Justitia, im Hintergrund sind Bücher sowie ein Richterhammer in der Unschärfe platziert
    Zugang des Einzelnen zum Verfassungsgerichtshof (VfGH)
    Weiterlesen