Musterbestandverträge zwischen Unternehmern
Aus der Praxis, für die Praxis
Lesedauer: 1 Minute
Die Experten der Wirtschaftskammern Österreichs haben für Ihre Mitglieder 10 Musterverträge aus den Bereichen Miete, Pacht sowie Leihe verfasst. Diese Vertragsmuster stellen darauf ab, dass sämtliche Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Unternehmer sind.
Diese große Zahl an Verträgen ergibt sich einmal daraus, dass rechtlich strikt zwischen Miete und Pacht zu unterscheiden ist. Innerhalb der Mietverträge ist von entscheidender Bedeutung, ob das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz zur Gänze, teilweise oder gar nicht unterliegt. Zudem sind Hauptmietverträge und Untermietverträge verschieden. Ergänzt wird das Angebot durch einen Mustervertag für reine Flächenmiete (z.B. Vermietung eines unbebauten Grundstücks, nur durch Bodenmarkierungen und nicht durch Wände abgegrenzte Flächen) sowie einen Leihvertrag (unentgeltliche Überlassung) und einen Bittleihvertrag (unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf).
Die Vertragsmuster sind branchenneutral gestaltet und versuchen grundsätzlich die Interessen beider Vertragsseiten möglichst ausgewogen darzustellen. Die Muster verstehen sich als Vertragsgrundlage. Dem entsprechend werden oftmals Varianten vorgeschlagen, unter denen, aus Sicht der Vertragspartner, im Einzelfall die zweckmäßigste zu wählen ist. Selbstverständlich können Passagen auch gestrichen oder durch eigene Formulierungen verändert, ergänzt oder ersetzt werden.
Bei Änderungen, Ergänzungen etc. sowie generell in Unsicherheits- und Zweifelsfragen sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden.
Exklusiv für Mitglieder
Unter obigem Kontakt unterstützt Sie Ihre Landeskammer gerne mit folgendem Serviceangebot:
- Muster: Bittleihvertrag
- Muster: Leihvertrag
- Muster: Mietvertrag – Flächenmiete
- Muster: Mietvertrag – Teilanwendung
- Muster: Mietvertrag - Vollanwendung
- Muster: Mietvertrag – Vollausnahme
- Muster: Pachtvertrag
- Muster: Untermietvertrag – Teilanwendung
- Muster: Untermietvertrag - Vollanwendung
- Muster: Untermietvertrag - Vollausnahme
Stand: 15.10.2024