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Hilfreiches & FAQs

Häufige Fragen und Antworten bei der Gründung eines Unternehmens

Lesedauer: 6 Minuten

28.05.2024

Im Nebenberuf Unternehmer:in 

Wer sich nebenberuflich selbständig macht, muss vor der Gründung noch einiges klären.

  • Einverständnis AMS bzw. Arbeitgeber
    Wenn Sie ohne Einverständnis tätig werden, verlieren Sie die AMS-Bezüge. Im Dienstverhältnis kann es einen Entlassungsgrund darstellen. Wenn möglich, sollte die Zustimmung schriftlich erfolgen.

  • Gewerbestandort
    Wenn die Wohnung (Miete, Genossenschaft oder Eigentum) als Standort genutzt werden soll, muss die gewerbliche Nutzung und die vorgeschriebene Kennzeichnung mit der Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft geklärt werden.

  • Zuverdienstgrenzen
    Beachten Sie die Grenzen:

Wir bieten zu diesem Thema auch ein passendes Webseminar an.

SVS-Optionen

Haben Sie gewusst, dass Sie bei der SVS freiwillige (Höher-)Versicherungen abschließen können? Neben einer Arbeitslosenversicherung sind die Mitversicherung von Familienangehörigen genauso möglich wie die Höherversicherung in Pension- oder Unfallversicherung.

Absicherung für den Betrieb

Nicht nur Sie, sondern auch Ihr Betrieb sollte gut abgesichert sein. Überlegen Sie sich welche, betrieblichen Versicherungen für Sie in Frage kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Fachorganisation, ob diese ein Angebot für Mitglieder anbieten und machen Sie sich ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem Versicherungsmakler aus.

Kaufmännische Kenntnisse, Buchhaltung und Steuerberatung

Als Unternehmer:in haben Sie die Letztverantwortung gegenüber dem Finanzamt. Sie benötigen daher Grundkenntnisse in der Buchführung. Beschäftigen Sie sich schon vor der Gründung mit diesem Thema. Dies ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrer steuerlichen Beratung.

Nutzen Sie die kostenfreien Workshops und Webseminare und Buchhaltersprechtag sowie entsprechende WIFI-Kurse.
Bei der Unternehmerprüfung werden die kaufmännischen Kenntnisse bestätigt. 

Online-Services

Damit der Start in die Selbständigkeit etwas leichter fällt, bietet das Gründerservice hilfreiche Online-Tools:

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Testen Sie in 15 Minuten Ihre unternehmerische Eignung.

Interaktiver Guide mit Informationen zur haupt- und nebenberuflichen Gründung sowie Startups.

Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerzahlungen, anhand Ihrer Umsätze und Aufwände.

Ob haupt- oder nebenberuflich, der Mindestumsatz wird anhand Ihrer Betriebsausgaben, dem gewünschten monatlichen Unternehmensgewinn und der Branche kalkuliert. Zusätzlich werden die steuerlichen Auswirkungen zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft und GmbH verglichen.

Der Online-Ratgeber unterstützt Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen.

Der Online-Ratgeber bietet Basisinformationen über Finanzierungsalternativen.

Mit der eLearning-Plattform können Sie Ihr Wissen rund um den Businessplan auffrischen und erweitern. Der i2b Businessplan-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung Ihres Geschäftskonzepts.

Die kostenlose Plattform für Gründer:innen und Jungunternehmer:innen bietet eine einfache Möglichkeit zur Erstellung eines Finanzplans.


WKO-Benutzerkonto

Als Mitglied der Wirtschaftskammer können Sie diverse Services in Anspruch nehmen. Um Zugriff auf die zahlreichen eServices zu haben ist ein WKO-Benutzerkonto erforderlich. Dieses wird mit dem Unternehmen verknüpft. Auch vor der Gründung können Sie ein Benutzerkonto registrieren. Das erleichtert Ihnen die Anmeldung bei den kostenfreien Webseminaren und Workshops. Und wenn Sie sich über die ID-Austria registrieren, wird Ihr Einzelunternehmen nach der Gründung automatisch mit Ihrem Benutzerkonto verknüpft.

WKO Firmen A-Z

Sobald Ihr Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer ist, wird automatisch ein Eintrag im Firmen A-Z erstellt – Österreichs größtes Firmenverzeichnis. Bauen Sie Ihr Unternehmensprofil aus – nicht nur zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) sondern auch um ein rechtsgültiges Impressum für Ihre Webseite zu erstellen.

wîse up

Die Wirtschaftskammern Österreich bieten mit wîse up eine digitale Aus- und Weiterbildungsplattform mit interessanten Kursen und Lerninhalte für Gründer, KMUs und Lehrlingsbetriebe an. Für Gründer:innen wurde eine eigene Lernstrecke entwickelt um deren Unternehmenskompetenzen zu stärken.

Fordern Sie den Rabattcode an und sparen Sie 60 Euro.

E-Zustellung

Unternehmen, die in Österreich Umsatzsteuerpflichtig sind, haben die Verpflichtung, Ihr Unternehmen für die E-Zustellung auf der Seite des Unternehmensserviceportals (USP) zu registrieren.

FAQs

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Hierbei handelt es sich NICHT um eine eigene Rechtsform oder Gewerbeart!
In den meisten Fällen sind es Einzelunternehmen, die nur geringfügig dazuverdienen wollen und die Ausnahme aus der Pflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es beim Finanzamt die so genannte Kleinunternehmerregelung, mit der man unecht von der Umsatzsteuerbefreit ist.

Das AMS bietet Personen, die derzeit arbeitslos sind und sich selbständig machen wollen, Unterstützung in Form des Unternehmensgründungsprogrammes (UGP) an. In diesen 6 Monaten werden Unternehmensberatung und Schulungen durch das AMS gefördert.

„Influencer“ bzw. „Content Creator“ ist kein eigenständiges Gewerbe. Je nachdem wodurch man Geld verdient, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung als Ankündigungsunternehmen, Handelsgewerbe oder Werbe-/Multimeldia-Agentur. OHNE Gewerbeberechtigung kommen Mediendienstanbieter (RTR-Anzeige) oder die Meldung als Neue:r Selbständige:r in Frage. Eine Kombination dieser Meldungen ist möglich.

Von Auslandsverkäufen und AGBs, über Logistik, bis hin zu den verschiedenen Zahlungsdienstanbietern gibt es unterschiedliche Themen zu bedenken. Nutzen Sie die Unterlagen/Videos zur Veranstaltungsreihe „digital fit!“ und die Beratungsmöglichkeit durch das E-Commerce-Servicecenter der Sparte Handel.
Für Einsteiger:innen gibt es eine gute Übersicht zum Thema E-Commerce und Webshop.

Jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Sozialversicherung und dem Finanzamt zu melden. So schnell wie möglich – jedoch innerhalb von 4 Wochen ab der Änderung.
Meldepflichtig sind z.B.  Aufnahme einer Tätigkeit, Standortverlegung und Schließung, weitere Betriebsstätte, Änderung der Wohnadresse etc.

Solange der „Handel“ mit eigenem Geld und auf eigenes Risiko durchgeführt wird, ist keine Gewerbeanmeldung oder FMA-Meldung erforderlich. Einkünfte sind jedoch dem Finanzamt zu melden.
Wenn Sie für Dritte Tradings durchführen, benötigen Sie eine Konzession als Wertpapierunternehmen von der Finanzmarktaufsicht (FMA). Diese informiert über die Voraussetzungen und Konzessionsantrag/-verfahren.

Förderungen (Zuschüsse/Kredite/Haftungsübernahmen) gibt es nur für geplante Investitionen und laufende betriebliche Kosten. Förderungen haben meist einen Schwerpunkt (Technologie, Nachhaltigkeit, …) und sind immer an Voraussetzungen gebunden. Für einen ersten Überblick der Fördermöglichkeiten nutzen Sie die Förderdatenbank.