Kollektivvertrag Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen
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Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrlinge im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.
Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2023
Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2022
Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2021
Kollektivvertrag Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.6.2016
Zusatzkollektivvertrag Kündigungsfristen/-termine Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, gültig ab 1.10.2021
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2023
- Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2023
- Gehaltsordnung für Angestellte Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2023
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2023
Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2022
- Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2022
- Gehaltsordnung für Angestellte Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2022
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und der Dienstleistung 2022
Lohnverträge 2023 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich
Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich
Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich
Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg
Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2023
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg
Lohnverträge 2022 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich
Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich
Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich
Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg
Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2022
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg
Lohnverträge 2021 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich
Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich
Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich
Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg
Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2021
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg
Lohnverträge 2020 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich
Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich
Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich
Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg
Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2020
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg
Molkereien, Käsereien
- Lohntabelle Molkereien und Käsereien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2021
- Gehaltstabelle Molkereien und Käsereien, Angestellte, gültig ab 1.11.2021
- Kollektivvertrag (Rahmen) Molkereien und Käsereien, Arbeiter/innen
- Kollektivvertrag (Rahmen) Molkereien und Käsereien, Angestellte
Stand: 19.04.2023