Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Kollektivvertrag Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen

Lesedauer: 2 Minuten

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrlinge im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.

Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Gehaltstabelle Nahrungs- und Genussmittelwerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2021

Kollektivvertrag Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, Arbeiter/innen, gültig seit 1.6.2016

Zusatzkollektivvertrag Kündigungsfristen/-termine Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, gültig ab 1.10.2021

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Lohnverträge 2023 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2023 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2023
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2023
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohnverträge 2022 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2022 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2022
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2022
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohnverträge 2021 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2021 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2021
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2021
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Lohnverträge 2020 nach Berufsgruppen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe

Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich

Gemüsekonserven-, Obstkonserven-, Marmeladen-, Fruchtsäften-, Süßmost- und Tiefkühlwarenerzeugung gültig ab 1.1.2020 
Gültig für ganz Österreich

Teigwarenerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für ganz Österreich

Kohlensäurehältigen Getränkeerzeugung gültig ab 1.1.2020
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Salzburg

Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung gültig ab 1.5.2020
Gültig für alle Bundesländer, ausgenommen Burgenland und Vorarlberg

Molkereien, Käsereien

Stand: 19.04.2023

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