Lohnordnung Teigwarenerzeugung, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2023
- Gültigkeit:
- 1.1.2023 - 31.12.2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohnvertrag
I. Geltungsbereich
1.) Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet.
2.) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren besitzen.
3.) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Wenn ein Betrieb auf Grund seiner verschiedenen Gewerbeberechtigungen gleichzeitig mehreren verschiedenen Lohnverträgen unterliegen würde, dann ist jener Lohnvertrag anzuwenden, welche dem jahresumsatzmäßig überwiegend ausgeübten Erzeugungszweig entspricht.
II. Lohnsätze
Die nachstehend angeführten Löhne gelten unter Zugrundelegung einer 40-stündigen Wochenarbeitszeit für alle ArbeitnehmerInnen. Der Stundenlohn ist Monatslohn : 173.
Lohngruppen | Monatslohn in Euro | |
---|---|---|
1.) | KraftfahrerIn, TeigmischerIn, TrocknerIn, MaschinistIn, PresserIn | 1.973,00 |
2.) | Qualifizierte ArbeitnehmerIn, MitfahrerIn | 1.720,00 |
3.) | Sonstige ArbeitnehmerIn bei einer Betriebszugehörigkeit über 3 Monate*) | 1.685,00 |
4.) | Sonstige ArbeitnehmerIn bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 3 Monaten*) | 1.685,00 |
*) für die Einstufung in die Lohngruppe 3.) sind vergleichbare Vordienstzeiten in der Teigwarenerzeugung zu berücksichtigen.
III. Geltungsbeginn
Die angeführten Lohnsätze treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Wien, 13. Dezember 2022
BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
Bundesinnungsmeister:
KommR Willibald Mandl
Innungsmeisterin:
Mag. Jasmin Haider-Stadler
Bundesinnungsgeschäftsführerin:
DI Anka Lorencz
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender:
Rainer Wimmer
Bundessekretär:
Peter Schleinbach
Sekretär:
Erwin A. Kinslechner