Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Barrierefreiheit in der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft
Grundlagen und Anforderungen der Barrierefreiheit in Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft
Lesedauer: 1 Minute
08.10.2024
Für alle Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft in Österreich gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Ab 28. Juni 2025 werden zudem für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Barrierefreiheitsgesetz, erweiterte Bestimmungen gelten.
Allgemeine Informationen, Rechtsgrundlage und Publikationen
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Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz
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Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Tourismus- und Freizeitbetriebe
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Publikationen und Studien zur Barrierefreiheit im Tourismus und der Freizeitwirtschaft
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Rechtsdurchsetzung, Schlichtungsstellen
- Bizeps Info online — Übersichtsliste der bekannten 172 Schlichtungen
- Klagsverband — Verband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern – Schlichtungsstelle
Weitere Informationen
Informationen zu Themenbereichen der Barrierefreiheit:
- Barriere-Check vom ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreies Bauen − Allgemeines zum barrierefreien Bauen
- Barrierefreier Urlaub und kulturelle Inklusion in Österreich – Infoportal der Österreich Werbung
Barrierefreier Tourismus in den Bundesländern:
- Barrierefreier Urlaub im Burgenland
- Kärnten barrierefrei erleben
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