Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Infos für Lehrbetriebe und Ausbilder

Tipps, Beratung und Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Lesedauer: 2 Minuten

Im Zusammenhang mit der Ausbildung von Lehrlingen stellen sich Unternehmerinnen und Unternehmern immer wieder Fragen: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Lehrlinge ausbilden zu können? Wer darf ausbilden? Wo ist die nächste Berufsschule und wie ist der Unterreicht aufgebaut? Wie hoch ist die Lehrlingsentschädigung? An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Voraussetzungen zur Lehrlingsausbildung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich Lehrlinge ausbilden möchte? Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. An erster Stelle ist eine Ausbilderqualifikation erforderlich, die im Rahmen der Ausbilderprüfung oder eines Ausbilderkurses erworben werden kann.

Wer kann im Betrieb Lehrlinge ausbilden? Für die Ausbildung von Lehrlingen ist der Ausbilder verantwortlich. Das kann der Unternehmer selber sein oder eine andere Person mit entsprechender Qualifikation. Die Wirtschaftskammer bietet mit der Ausbilder-Akademie eine praxisorientierte Ausbildung für Lehrlingsausbilderinnen und -ausbilder an. 

Was ist zu tun, wenn ich das erste Mal Lehrlinge ausbilden möchte? Wenn Sie zum ersten Mal Lehrlinge ausbilden möchten, müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland einen sogenannten Feststellungsantrag stellen. Die Lehrlingsstelle prüft gemeinsam mit der Arbeiterkammer, ob die Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung gegeben sind.

Ausbildungsverbund

Während der Lehre muss das Berufsbild vollinhaltlich vermittelt werden. Wer das Berufsbild in seinem Unternehmen nicht zur Gänze vermitteln kann, muss mit einem anderen Betrieb einen Ausbildungsverbund eingehen. Solche Kooperationen zwischen Betrieben oder überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen sollen die Qualität der Lehrlingsausbildung in Österreich sicher stellen.

Beratungsangebote

Haben Sie Fragen zur Lehrlingsausbildung? Bei Fragen rund um die Lehrlingsausbildung sind die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern die Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe. Sie kümmern sich um alle Fragen im Interesse des Lehrlings und der Lehrbetriebe und leisten umfassende Beratung. Die Lehrlingsstellen führen zudem die Lehrabschlussprüfungen durch und wickeln die Förderungen für Lehrbetriebe ab. 

Infos und Praxistipps:

Berufsschulen

Die Lehrlingsausbildung in Österreich bietet mit ihrem dualen Ausbildungssystem eine fundierte Berufsausbildung. Neben dem Lehrbetrieb findet die Ausbildung auch in der Berufsschule statt. Im Ausbildungsunternehmen wird dem Lehrling das praktische Know-how beigebracht. In der Schule wird der theoretische Background vermittelt und die Allgemeinbildung erweitert.

Die wichtigsten Informationen über die Schulpflicht für Lehrlinge, die Unterrichtszeit sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, finden auf der Seite Berufsschule - allgemeine Informationen. 

Wo würde mein Lehrling die Berufsschule besuchen? Für Tourismusberufe gibt es österreichweit zehn Berufsschulen. Die  informiert über die nächstgelegene Schule in Ihrer Nähe sowie die lehrgangsmäßigen Ausbildungsberufe. 

Lehrlingsentschädigung

Bei einem Lehrverhältnis handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Daher steht jedem Lehrling für seine Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb eine Lehrlingsentschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung ist in den Kollektivverträgen geregelt und vom gewählten Beruf und Lehrjahr abhängig.

Was muss ich an Lehrlingsentschädigung zahlen? Informationen zur Lehrlingsentschädigung für die einzelnen Ausbildungsberufe in der Tourismus und Freizeitwirtschaft: 

Stand: 29.01.2024