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Verbraucherrechte: Broschüre Außergeschäftsraumverträge

Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden

Lesedauer: 1 Minute

Vertreiben Sie Ihre Produkte im Direktvertrieb? Werden Sie regelmäßig oder auch nur fallweise zu Kunden gerufen, z.B. wenn es um Maßanfertigungen von Möbeln, sonstige Einbauten, Reparaturleistungen im Bereich Elektro- oder Sanitärinstallationen oder von Elektrogeräten geht? Erbringen Sie z.B. als Friseur oder Fußpfleger Ihre Dienstleistungen außerhalb Ihrer Geschäftsräume?

Dann sollten Sie sich jedenfalls mit den Vorgaben zu Verbraucherrechten auseinandersetzen, denn diese haben Auswirkungen auf Ihre Geschäftsfälle und -abläufe (aber auch Formblätter und AGB).

Diese Broschüre (PDF) informiert über Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden ( „Außergeschäftsraumvertrag“ bzw. abgekürzt als „AGV“). 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte (RL 2011/83/EU, AB l L 304/64 vom 22.11.2011) erfolgte in Österreich mit dem Verbraucherrechte-RichtlinieUmsetzungsgesetz (VRUG), das Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) beinhaltet, aber insbesondere auch eine neues Gesetz, das Fern– und AuswärtsgeschäfteGesetz (FAGG) schaffte. Die Bestimmungen sind seit 13.6.2014 in Kraft.

Stand: 11.10.2024

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