Public Viewing
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Public Viewing: NÖ Veranstaltungsbranche fordert einheitliche Regelungen

Gert Zaunbauer: „Unterschiedliche Landesgesetze stellen Veranstalter vor große Herausforderungen. Weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit sind das Gebot der Stunde.“ 

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Aktualisiert am 14.09.2024

Der Aufstieg der österreichischen Fußballnationalmannschaft ins Achtelfinale der EURO 2024 lockt viele Zuschauer vor die Bildschirme – viele genießen die Spiele beim Public Viewing. Doch hier steht die Veranstaltungsbranche vor einer Vielzahl von Herausforderungen aufgrund unterschiedlicher Gesetze in den österreichischen Bundesländern. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen variieren stark, da laut Verfassung die Bundesländer die Hoheit über das Veranstaltungswesen besitzen und eigene Gesetze erlassen können“, erklärt Gert Zaunbauer, Obmann der Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), den rechtlichen Hintergrund und geht ins Detail: „Diese Vielfalt an Gesetzen bedeutet für Veranstalterinnen und Veranstalter, dass sie jedes Bundeslandgesetz im Detail kennen müssen, wenn sie grenzüberschreitend tätig werden möchten. Begriffe wie ,Öffentlichkeit‘ und ,Veranstalter‘ werden in den neun Landesgesetzen teils unterschiedlich definiert, was komplexe rechtliche Konstrukte zur Folge hat, um Veranstaltungen rechtskonform durchzuführen.“

Unterschiedliche Regelungen beim Public Viewing

Ein konkretes Beispiel hierfür ist das Public Viewing, das je nach Bundesland unterschiedlich reguliert wird: „In Niederösterreich müssen Public Viewings in Gastrobetrieben separat gemeldet werden, sofern sie nicht bereits in der Betriebsanlagengenehmigung enthalten sind. Im Burgenland sind Fernsehübertragungen grundsätzlich in einer genehmigten Gastro-Anlage inkludiert. In Oberösterreich gilt das Gesetz nicht für Film- und Fernsehvorführungen in Gastgewerbebetrieben. In Kärnten wird Public Viewing explizit in den Gesetzen über freie Veranstaltungen in geeigneten Veranstaltungsstätten erwähnt“, weiß Zaunbauer.

Verwaltungsaufwand reduzieren und Rechtssicherheit schaffen

„Wir fordern, so wie beim Jugendschutz vor einigen Jahren, dass die Länder einheitliche Bedeutungsbegriffe schaffen, in ihren Gesetzen verankern und gleiche Materien gleich regeln“, spricht sich Zaunbauer für eine positive Lösung aus. Einheitliche Regelungen würden nicht nur den Verwaltungsaufwand für Veranstalter reduzieren, sondern auch Rechtssicherheit schaffen und die Effizienz bei der Durchführung von Public Viewings und ähnlichen Veranstaltungen erhöhen. „Zudem könnten damit auch neue Möglichkeiten geschaffen werden, wie beispielsweise die Genehmigung von Public Viewings in bereits abgenommenen, geeigneten Veranstaltungsstätten bis zu einer bestimmten Teilnehmerzahl, ohne zusätzliche Veranstaltungsmeldungen.“

 

Gert Zaunbauer
© Gregor Nesvadba Gert Zaunbauer, Obmann der NÖ Freizeitwirtschaft
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© unsplash/Sebastian Pociecha Branche fordert einheitliche Regelungen bei Public Viewing

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