Die Übergabe-Expert:innen der Wirtschaftskammer Niederösterreich (v.l.): Christa Kocher, Expertin für Sozialpolitik, Peter Kubanek, Fachmann für Vertragsrecht, und Andrea Prozek, Steuer-Expertin.
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Gut geplant ist halb übergeben

Eine Unternehmensübergabe will gut vorbereitet sein. Kompetente Unterstützung dafür erhalten Übergeber:innen und Übernehmer:innen bei den Expert:innen der WKNÖ. Wir haben Peter Kubanek, Andrea Prozek und Christa Kocher zum Interview gebeten.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 27.09.2024

Wirtschaft NÖ: Herr Kubanek, wann sollte man im Idealfall mit der Planung für die Betriebsübergabe beginnen?

Kubanek: Wir empfehlen, zwei bis drei Jahre vor der geplanten Übergabe zu starten. Das hört sich vielleicht lange an, ist aber ein sinnvoller Zeitraum, um alle notwendigen Entscheidungen und Vorbereitungen in Ruhe treffen zu können. 

Hier gibt es sicher viele Aspekte, die man am Anfang gar nicht bedenkt – wie unterstützen Sie hier seitens der WKNÖ?

Kubanek: Wir bieten eine spezielle Übergabe-Beratung an. Ich decke dabei den vertragsrechtlichen Teil ab, meine Kollegin Andrea Prozek ist Expertin für steuerliche Fragen und Christa Kocher berät über sozialrechtliche Themen, z.B. Sozialversicherungsfragen. Die Beratung ist für Übergeber und Übernehmer kostenlos, sie kann gemeinsam oder auch nur von einem von beiden in Anspruch genommen werden. 

Prozek: Diese Beratung kann ich nur jeder und jedem ans Herz legen. Gerade die steuerlichen Fragen können bei einer Übergabe sehr komplex sein. Wir versuchen bei der Beratung die optimale Variante sowohl für Übernehmer:in als auch für Übergeber:in zu ermitteln.  

Kocher: Wer einen Betrieb übernimmt, in dem Mitarbeitende beschäftigt sind, muss sich im Klaren sein, dass er alle Mitarbeitenden mit allen Rechten und Pflichten übernehmen muss. Das heißt, alle diese Mitarbeitenden werden so behandelt, als hätten sie von Beginn des Dienstverhältnisses an für den/die Übernehmer:in gearbeitet. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind nicht möglich. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld einen Überblick über alle Dienstverhältnisse des/der Übergeber:in zu verschaffen. Dazu gehören auch Mütter, die sich im Übergabezeitpunkt in Karenz befinden und Lehrlinge, für die man die Ausbildung sicher stellen muss. 
Kubanek: Nicht nur die Mitarbeitenden, auch die Familie ist ein wichtiger Faktor. Hier ist die Frage, wie übergeben wird: Soll das Unternehmen verpachtet werden, wird es verkauft oder werden (bei Gesellschaften) Anteile übertragen. Wenn innerhalb der Familie übergeben wird, ist das Erbrecht ein ganz wichtiger Faktor, falls z.B. nur an bestimmte Kinder oder an nur ein Kind übergeben wird. 

Wie sieht es mit Verträgen aus? Gehen da alle Vereinbarungen automatisch auf den/die Übernehmer:in über?

Kubanek: Bei Pachtverträgen nicht, bei Unternehmenskaufverträgen oder Schenkungen grundsätzlich schon. Nur, dass die jeweiligen Vertragspartner widersprechen können. Bei Mietverträgen kommt es darauf an, ob es ein Weitergaberecht gibt – und selbst dann kann sich der Mietzins ändern. 

Prozek: Im Bereich des Steuerrechts kommt es wesentlich auf die Form der Übergabe an. Es hat ganz unterschiedliche Auswirkungen, ob ein Betrieb verschenkt oder verkauft wird. Handelt es sich um Anteile, die übergehen oder wird eine Immobilie mitübertragen? Hier ist eine Beratung unbedingt zu empfehlen. 

Kocher: Noch eine Anmerkung zum Stichwort „Pension“: Die sozialpolitische Abteilung berät Sie in allen Belangen des Pensionsantritts. Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Pensionsantritt? Gibt es eine Möglichkeit, meine Pensionsleistung zu erhöhen? Erfülle ich überhaup die Voraussetzungen für einen Pensionsantritt?

Die Übergabe-Expert:innen der Wirtschaftskammer Niederösterreich (v.l.): Christa Kocher, Expertin für Sozialpolitik, Peter Kubanek, Fachmann für Vertragsrecht, und Andrea Prozek, Steuer-Expertin.
© WKNÖ Die Übergabe-Expert:innen der Wirtschaftskammer Niederösterreich (v.l.): Christa Kocher, Expertin für Sozialpolitik, Peter Kubanek, Fachmann für Vertragsrecht, und Andrea Prozek, Steuer-Expertin.

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Veranstaltungsreihe „Nachfolge 2024+“

Sie möchten die Betriebsübergabe-Expert:innen persönlich kennenlernen? Dann kommen Sie zu einer der beiden Termine der Veranstaltungsreihe „Nachfolge 2024+“:
WKNÖ-Bezirksstelle Hollabrunn
10. Oktober 2024, 18.30 bis 20 Uhr
WKNÖ-Bezirksstelle Baden, 
22. Oktober 2024, 18.30 bis 20 Uhr
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