WKNÖ: Schon 280 Unternehmen für kurzfristige Aufträge zur Hochwasser-Hilfe registriert
WKNÖ-Aufruf stößt auf große Resonanz – Präsident Ecker und Spartenobmann Flicker: „Wertvolle Hilfe für Private und Unternehmen, die vom Hochwasser getroffen wurden“
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Der Aufruf der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) an Unternehmen, sich zu melden, wenn sie über Kapazitäten für kurzfristige Aufträge zur Beseitigung von Hochwasserschäden verfügen, stößt auf enorme Resonanz: Rund 280 Unternehmen sind bereits dem Aufruf gefolgt und – nach Branchen und Bezirken geordnet – über die WKNÖ-Sonderseite wko.at/noe/hochwasser abrufbar. „Das ist eine wertvolle Hilfe für Private und Unternehmen, die vom Hochwasser getroffen wurden“, betonen WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und der Spartenobmann des niederösterreichischen Gewerbes und Handwerks, Jochen Flicker. „In einer ohnedies schwierigen Zeit können sich die Betroffenen damit die Zeit für die Suche nach Unternehmen, die ihnen rasch helfen können, verkürzen.“
Betriebe aus neun Branchen
Abrufbar sind die entsprechenden Unternehmen auf der laufend aktualisierten Hochwasser-Sonderseite der WKNÖ (wko.at/noe/hochwasser) – gegliedert nach folgenden Branchen:
- Bau
- Dachdecker, Glaser und Spengler
- Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
- Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
- Holzbau
- Maler und Tapezierer
- Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
- Tischler und Holzgestalter
„Je schneller geholfen werden kann, umso besser ist es“
„Gerade in der Not zeigt sich der hohe Wert des Zusammenhalts in der Gesellschaft und wie wichtig unsere Unternehmen für unser Zusammenleben in Niederösterreich sind besonders deutlich“, so Ecker und Flicker. „Je schneller geholfen werden kann, umso besser ist es.“ Die WKNÖ selbst hat vor diesem Hintergrund die finanzielle Hilfestellung für betroffene Betriebe über den Unterstützungsfonds von WKNÖ, WKÖ und SVS von maximal 20.000 auf 40.000 Euro verdoppelt und für diese Maßnahme einen Betrag von 30 Millionen Euro reserviert.
Zugleich weisen Ecker und Flicker darauf hin, dass Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser- bzw. Sturmschäden wie beispielsweise Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten durch den Handwerkerbonus förderbar sind – sofern die Arbeitsleistungen nicht durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente gefördert werden oder durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Alle Infos zu den Unterstützungen und Hilfestellungen für vom Hochwasser betroffene niederösterreichische Unternehmen finden sich laufend aktualisiert auf: wko.at/noe/hochwasser