Birgit Steibel-Lobner und WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker
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WKNÖ-Ecker/Streibel-Lobner: EPU sind wichtige Stütze und bedeutender Faktor für den Wirtschaftsstandort NÖ

74.422 Ein-Personen-Unternehmen in Niederösterreich – 55% aller Frauen sind EPU bzw. 44% ohne Personenbetreuer – Maßnahmen zur sozialen Absicherung sind gefordert

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Aktualisiert am 13.09.2024

„Die blaugelben Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind eine wichtige Stütze und bedeutender Faktor für unseren Wirtschaftsstandort, denn 65,9% aller aktiven Unternehmen in Niederösterreich sind EPU. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3% und im Fünfjahresvergleich zwischen 2017 und 2022 um über 12% gestiegen“, freut sich Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ. Den höchsten Anteil an EPUs gibt es im Gewerbe und Handwerk mit 72,1% gefolgt von Information und Consulting mit 63,7% EPU-Anteil und dem Handel mit 54,2%. Der Frauenanteil bei Ein-Personen-Unternehmen liegt bei 55% bzw. bei 44% ohne den selbstständigen Personenbetreuern. „EPU sind Kooperationspartner von KMU, regionale Anker, innovative Dienstleister und exportieren sogar“, ergänzt Birgit Streibel-Lobner, EPU-Sprecherin der Wirtschaftskammer Niederösterreich. 

Vielfältiges Angebot für EPU

EPU bieten ihre Produkte und Dienstleistungen als „All in one“-Betrieb an. Entsprechendes Service, Netzwerk und Unterstützung sind daher besonders für diese Zielgruppe ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftskammer Niederösterreich. „Speziell für EPU bieten wir eine Reihe von Serviceleistungen und ausgewählte Informationen zu den Themen Steuern, Recht, Betriebswirtschaft, Finanzierung/Förderungen, soziale Absicherung, interessenpolitischen Schwerpunkten aber auch digitaler Aus- und Weiterbildung an“, erklärt Streibel-Lobner. 

Stärkere soziale Absicherung gefordert

Um die bestehenden Rahmenbedingungen für Ein-Personen-Unternehmen weiter zu verbessern, fordert WKNÖ-Präsident Ecker weitere Maßnahmen: „Insbesondere die soziale Absicherung für EPU muss ausgebaut werden. So muss die Eintrittsmöglichkeit in die Arbeitslosenversicherung von 6 auf 24 Monate verlängert werden. Besonders angesichts der hohen Inflation ist es zudem notwendig, die Grenze für die Kleinunternehmerregelung von 35.000 auf 85.000 Euro anzuheben, wie es auch in der EU ab Anfang 2025 geplant ist.“