2 freundliche Menschen beim Handschlag
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Sie fragen, wir antworten: "Wie nehme ich zum 1. Mal Mitarbeiter auf?"

Die Geschäfte laufen gut und Sie würden gerne jemanden zur Unterstützung einstellen. So werden Sie zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 27.05.2024

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken, jemanden einzustellen. Als Ein-Personen-Unternehmen genieße ich zwar die Freiheit, dass alles in meiner Hand liegt, aber die Arbeit wird mir alleine schön langsam zu viel. Soll ich mir eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter suchen? 

Wie so oft im Business gibt es auch hier eine ganz klare Entscheidungshilfe: Das „liebe“ Geld. Deshalb der ganz klare Tipp: Bevor Sie jemanden einstellen, sollten Sie auf jeden Fall überlegen, ob Ihr Betrieb das finanziell trägt. Schließlich sind ja die Lohnnebenkosten weit höher als das, was Ihr:e zukünftige:r Mitarbeiter:in dann aufs Konto ausbezahlt bekommt. 

Wie kann ich mir das denn ausrechnen, ob es sich finanziell ausgeht bzw. auch auszahlt? Gibt es da eine Formel?

Hier empfehlen wir ein Service der Wirtschaftskammer: Den Break-Even-Rechner. Mit diesem Tool können Sie berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einstellen.
Das Berechnungstool kann zwischen verschiedenen alternativen Beschäftigungsformen unterscheiden und ist für einzelne Branchen optimiert. Es dient als Anhaltspunkt, ob sich eine „Verstärkung“ für Sie auszahlt.

Ich bin mit dem Ergebnis des Break-Even-Rechners zufrieden. Wie mache ich jetzt weiter? Ich habe gehört, es gibt auch eine Förderung?

Ja. Das AMS fördert die Einstellung des 1. Mitarbeiters/der 1. Mitarbeiterin mit einem Viertel des Bruttogehalts für die Dauer von einem Jahr.

Ich habe eine tolle Kandidatin gefunden, die ich gerne einstellen möchte. Was sind die nächsten Schritte?

Das sind zuerst ganz einfache Dinge: Denken Sie daran, dass die neue Arbeitskraft einen Schreibtisch, einen Computer, ein Diensthandy usw. braucht. Notwendig sind auch Passwörter, spezielle Software, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden sowie Zugänge zu E-Mail-Accounts und Webseite. Nutzen Sie dazu gerne die Checkliste

Der 1. Arbeitstag ist da – was muss ich an Behördenwegen erledigen?

Neue Dienstnehmer:innen müssen ausnahmslos vor Dienstantritt beim entsprechenden Sozialversicherungsträger angemeldet werden. Diese Anmeldung ist grundsätzlich via Internet über elda.at durchzuführen.

Tipp: Vergessen Sie nicht, die/den Mitarbeiter:in sofort anzumelden. Eine verspätete Anmeldung kann zur Zahlung eines Beitragszuschlags führen. 

Denken Sie auch an den schriftlichen Dienstvertrag! Muster dazu können Sie hier downloaden.

Außerdem sind Sie verpflichtet, einen Dienstzettel auszustellen. Sie machen sich strafbar, wenn Sie keinen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechender Dienstzettel ausstellen.

Wichtig ist auch, dass Ihr „Neuzugang“ eine Zeitaufzeichnung führt – dies kann händisch, in einer Excel-Liste oder in einer eigenen Software erfolgen. Aus den Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, an welchem Tag Ihr/e Mitarbeiter:in von wann bis wann gearbeitet hat. Informieren Sie sich auch über den Arbeitnehmer:innenschutz.

Mehr Infos für Ihren Weg vom Ein-Personen-Unternehmen zum/r Arbeitgeber:in:
wko.at/epu/erste-mitarbeiterin

Diese Antworten stehen exemplarisch für Fragen, die oft an die WKNÖ-Expert:innen gestellt werden. Konkrete Auskünfte können im Einzelfall mit den WKNÖ-Expert:innen Ihrer Bezirksstelle besprochen werden. Kontaktdaten unter wko.at/noe/bezirksstellen